Bundesnetzagentur rügt Ebay: Mängel bei Nutzerrechten und Händlertransparenz
Bundesnetzagentur rügt Ebay: Mängel bei Nutzerrechten

Die Bundesnetzagentur hat schwerwiegende Mängel beim Schutz von Nutzerrechten auf der Handelsplattform Ebay festgestellt. Der in der Behörde angesiedelte Digital Service Coordinator (DSC) teilte mit, dass Ebay gegen zentrale Vorgaben des EU-Digital Service Acts (DSA) verstößt. Konkret beanstandet die Aufsichtsbehörde drei Hauptdefizite: unzureichende Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte, mangelnde Transparenz bei Maßnahmen gegen Nutzer sowie ungenügende Nachverfolgbarkeit von Händlern.

Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte unzureichend

Laut Bundesnetzagentur haben Nutzer bei Ebay nicht die Möglichkeit, vermeintlich rechtswidrige Inhalte so einfach zu melden, wie es der DSA vorschreibt. Die EU-Verordnung verlangt benutzerfreundliche Melde- und Abhilfeverfahren, die Ebay nach Ansicht der Behörde nicht korrekt umgesetzt hat. Dies betrifft etwa Beiträge oder Angebote, die gegen Gesetze verstoßen könnten. Der DSC betonte, dass die Plattform ihre Verantwortung für eine sichere und rechtskonforme Nutzung nicht ausreichend wahrnehme.

Transparenz bei Kontosperrungen und Inhaltsentfernungen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Informationspflichten von Ebay gegenüber Nutzern, wenn Maßnahmen wie die Entfernung von Inhalten oder die Sperrung von Konten ergriffen werden. Die Behörde mahnt, dass betroffene Nutzer „klar, verständlich und präzise“ über die Gründe und die Reichweite solcher Maßnahmen informiert werden müssten. Nur so könnten sie die Entscheidungen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen, etwa durch Einspruch oder rechtliche Schritte. Der DSC stellte fest, dass Ebay diese Vorschriften nicht vollständig einhalte.

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Händlertransparenz: Schutz vor Online-Betrug

Als dritten Kritikpunkt nennt der DSC die unzureichende Nachverfolgbarkeit von Händlern auf der Plattform. Um Verbraucher vor Online-Betrug zu schützen, schreibt der DSA verbindliche Kontaktmöglichkeiten und Pflichtangaben vor. Diese seien bei Ebay jedoch nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar, so die Behörde. Die fehlende Transparenz erschwere es Nutzern, im Streitfall ihre Rechte geltend zu machen oder betrügerische Anbieter zu identifizieren.

Appell der Behörde und mögliche Konsequenzen

Die Bundesnetzagentur appelliert an Ebay, die beanstandeten Defizite umgehend abzustellen. Sollte das Unternehmen nicht nachbessern, drohen rechtliche Konsequenzen. Wie die Behörde mitteilte, könnten Maßnahmen bis hin zur Verhängung eines Zwangsgeldes festgesetzt werden. Der DSC, der als Beschwerdestelle für Verbraucher und als Koordinierungsstelle zur Überwachung von Online-Plattformen fungiert, behält sich weitere Schritte vor. Die EU-weiten Regeln des DSA gelten seit Februar 2024 und verpflichten große Plattformen zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz.

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