Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland eine neue Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Arbeitnehmer müssen nun bereits am ersten Tag ihrer Krankheit eine AU vorlegen, wenn sie länger als einen Tag arbeitsunfähig sind. Bisher war dies erst ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Die Regelung betrifft alle gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten.
Hintergrund der Neuregelung
Die Bundesregierung hat die Änderung beschlossen, um den zunehmenden Krankenstand in Unternehmen einzudämmen. Laut einer Studie des Bundesarbeitsministeriums lag der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2022 bei 5,5 Prozent – ein Rekordhoch. „Mit der früheren AU-Pflicht wollen wir Fehlzeiten reduzieren und die Betriebe entlasten“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer müssen ab 2024 am ersten Tag ihrer Erkrankung einen Arzt aufsuchen, um eine AU zu erhalten. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesener Unmöglichkeit, etwa bei schwerer Erkrankung oder an Wochenenden ohne Arztpraxis. Die AU muss dem Arbeitgeber spätestens am zweiten Arbeitstag vorliegen. Bei Verstoß droht eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall die Kündigung.
Reaktionen aus der Wirtschaft
Die Arbeitgeberverbände begrüßen die Neuregelung. „Das ist ein wichtiger Schritt gegen den Missbrauch von Krankschreibungen“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Die Gewerkschaften kritisieren hingegen die Verschärfung. „Die Politik misstraut den Beschäftigten und baut unnötige bürokratische Hürden auf“, so Verdi-Chef Frank Werneke.
Umsetzung in der Praxis
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet mit einem Anstieg der Arztbesuche. „Die Praxen werden sich auf mehr Patienten einstellen müssen“, sagte KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen. Die digitale AU, die seit 2023 per elektronischer Gesundheitskarte abrufbar ist, soll den Prozess vereinfachen. Arbeitgeber können die AU-Daten direkt von der Krankenkasse abrufen, was den Papieraufwand reduziert.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Experten erwarten, dass die Neuregelung den Krankenstand senken könnte. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert einen Rückgang um 0,3 Prozentpunkte. Allerdings könnte der Effekt durch erhöhten Druck auf Arbeitnehmer teilweise kompensiert werden. „Es besteht die Gefahr, dass Beschäftigte krank zur Arbeit gehen und damit langfristig ausfallen“, warnte Arbeitsmedizinerin Prof. Dr. Monika Keller.



