Schwarz-rote Koalition: Strengere Regeln für Krankschreibungen ab erstem Tag
Krankschreibung: Ab erstem Tag Attest nötig

Krankschreibung ab erstem Tag: Was die Koalition plant

Die schwarz-rote Koalition plant weitreichende Verschärfungen bei den Regeln zur Krankschreibung. Künftig sollen Beschäftigte bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Bislang ist dies erst ab dem vierten Tag gesetzlich vorgeschrieben, wobei Arbeitgeber eine frühere Vorlage verlangen können. Zudem soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden. Kanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne mit den im internationalen Vergleich hohen Krankenständen in Deutschland. „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte Merz. „Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“

Hintergrund: Hohe Fehlzeiten und digitaler Wandel

Laut der DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte im vergangenen Jahr durchschnittlich 19,5 Kalendertage, ähnlich viel wie 2024 mit 19,7 Tagen. Hauptursachen sind Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Rückenbeschwerden. Ein Grund für den Anstieg der Fehlzeiten seit 2022 ist auch die digitale Übermittlung von Krankschreibungen direkt von den Praxen an die Krankenkassen, was die Erfassung verbessert hat. Die Koalition will nun gegensteuern: „Mit exorbitanten Krankenständen nach der Corona-Krise finden wir uns nicht ab“, so Merz.

Konkrete Umsetzung: Rahmenregelung mit Ausnahmen

Merz erläuterte, dass es sich um eine gesetzliche Rahmenregelung handele, die vor Ort konkret umgesetzt werde. „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“ Damit bleibt Spielraum für betriebliche Lösungen, etwa in Branchen mit hohem Fachkräftemangel.

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Telefonische Krankschreibung: Ende einer Corona-Ausnahme

Die telefonische Krankschreibung, die seit Ende 2023 möglich ist, soll komplett entfallen. Sie war ursprünglich als Sonderregelung während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden. Der CDU-Parteitag hatte bereits gefordert, diese Möglichkeit zu streichen, da sie die „Bettkantenentscheidung“ – also die Entscheidung, ob man sich krankmeldet – erleichtere.

Zeitplan und rechtliche Hürden

Der genaue Zeitplan für die Umsetzung ist noch unklar. Die Regelung zur Vorlage von Krankschreibungen ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert, das geändert werden müsste. Die telefonische Krankschreibung ist in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) geregelt, der per Gesetz beauftragt werden könnte, diese Richtlinie zu ändern oder aufzuheben.

Kritik der Ärzte: „Irrsinn“ und Überlastung befürchtet

Ärztevertreter reagierten scharf auf die Pläne. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) protestierte: „Es grenzt an Irrsinn, Abertausende Menschen für das reine Ausfüllen von Zetteln zusätzlich in die Praxen zu jagen. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.“ Die KBV hatte sogar eine Lockerung vorgeschlagen, wonach eine Bescheinigung erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag nötig sein sollte. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte, dass sich Infektfälle, die nur ein bis zwei Tage Bettruhe benötigen, in den Wartezimmern stapeln würden.

Arbeitgeber begrüßen, Aiwanger warnt vor Gegeneffekt

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die Pläne: Die Koalition reagiere zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gab jedoch zu bedenken: „Vielleicht haben wir am Ende sogar mehr Krankentage.“ Er argumentierte, dass Patienten dann gleich drei Tage statt einem Tag krankgeschrieben werden könnten, um den Praxisbesuch zu vermeiden.

Teilkrankschreibung: Neue Option für längere Erkrankungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant darüber hinaus die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich bei längeren Erkrankungen zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber dies wünschen. Bislang gibt es nur die vollständige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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