An heißen Sommertagen suchen viele Hunde Abkühlung in Springbrunnen. Doch rechtlich ist das in den meisten Fällen nicht erlaubt. Ob ein Hund in einem Brunnen baden darf, hängt vom Zweck der Anlage und den Regeln der jeweiligen Kommune ab. Öffentliche Brunnen gehören meist Städten oder Gemeinden, die festlegen, wie die Anlagen genutzt werden dürfen. In vielen Städten ist das Baden grundsätzlich untersagt – unabhängig davon, ob es sich um Erwachsene, Kinder oder Hunde handelt.
Warum Brunnen keine Hundebäder sind
Die Verbote dienen nicht nur dem Schutz der Anlagen, sondern auch der Sicherheit von Mensch und Tier. Springbrunnen sind keine Schwimmbäder. In den Becken können sich Schläuche, Abflüsse oder technische Einbauten befinden, an denen Hunde hängen bleiben oder sich verletzen können. Zudem sind viele Brunnenböden durch Algen sehr rutschig. Hinzu kommt die Wasserqualität: Brunnenwasser wird weder wie Schwimmbadwasser aufbereitet noch regelmäßig mikrobiologisch kontrolliert. Trinkt ein Hund größere Mengen davon, kann das gesundheitliche Risiken bergen. Auch Müll, Münzen oder Glasscherben können im Wasser landen.
Welche Folgen drohen können
Wer seinen Hund trotzdem in einem Brunnen baden lässt, riskiert je nach örtlicher Regelung ein Bußgeld. In Berlin kann unerlaubtes Baden in Grünanlagen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Theoretisch sind Geldbußen von bis zu 5000 Euro möglich, berichtet PETBOOK. Allerdings gibt es Ausnahmen: Manche Wasserspiele in Fußgängerzonen sind ausdrücklich zum Betreten vorgesehen. Dort dürfen sich auch Hunde aufhalten, sofern andere Vorschriften eingehalten werden, wie etwa die Leinenpflicht. In der Praxis zeigen sich Behörden an heißen Tagen oft tolerant, solange keine Schäden entstehen. Für Hunde sehen einige Kommunen dennoch ein besonderes Problem: Haare können Abflüsse verstopfen und die Technik der Brunnen beeinträchtigen.



