Eltern, die im Freibad statt auf ihre Kinder auf ihr Smartphone starren, werden zunehmend zum Problem. Bademeister und Bäderbetreiber berichten bundesweit von Vorfällen, bei denen Kleinkinder ohne unmittelbare Aufsicht im Wasser unterwegs sind. Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnen eindringlich vor den tödlichen Gefahren.
Eltern vernachlässigen Aufsichtspflicht
„Ein öffentliches Schwimmbad ist keine Betreuungseinrichtung, in dem Kinder abgegeben werden können, während sich die Eltern entspannen“, betonte Judith Jussenhofen, Sprecherin des Kölner Betreibers KölnBäder. Allein im Stadionbad, Kölns größtem Freibad, greife das Team an sommerlichen Wochenenden regelmäßig 10 bis 15 Kinder ohne erkennbare Aufsichtsperson auf – häufig sogar im Wasser. „In den allermeisten Fällen spielt dabei das Smartphone eine Rolle“, so Jussenhofen.
Ralf Großmann, Sprecher des BDS, machte deutlich: „Ein Bademeister kann nicht die persönliche Aufsicht über jedes einzelne Kind übernehmen. Die Aufsichtspflicht liegt auch im Schwimmbad bei den Eltern.“ Viele Eltern seien sich dieser Verantwortung nicht bewusst und ließen sich durch ihr Handy ablenken.
Ertrinken geschieht lautlos und schnell
Die DLRG weist darauf hin, dass Wasser auf fast alle Kinder eine enorme Anziehungskraft ausübt, sie aber noch nicht in der Lage sind, die Tragweite ihres Handelns zu überschauen. „Sie agieren risikoreicher, ahnungsloser und unbekümmerter“, heißt es von der Lebensrettungsgesellschaft. Ertrinken sei bei kleinen Kindern auch in ganz flachem Wasser möglich. „Erziehungspersonen haben immer, auch bei vorhandener Badeaufsicht, die Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht.“
In Essen warnen Banner und Flyer: „Papa, du warst mein Held. Bis dein Handy wichtiger war als ich.“ In Frankfurt appelliert die Kampagne „KleinNieAllein“ an Eltern, in Hamburg warnt der Betreiber Bäderland: „Der Blick aufs Handy kann Ihrem Kind das Leben kosten.“ In Köln gibt es neben Plakaten und Lautsprecherdurchsagen ein Maskottchen, das durch die Freibäder geht und Familien direkt anspricht.
Konsequenzen bei Verstößen
In gravierenden Fällen droht ein Verweis aus dem Bad. Von der Stadt Duisburg hieß es, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und dadurch eine Gefährdung entsteht, werde ein Verweis ausgesprochen. Auch andere Bäder bundesweit handhaben das so. Großmann berichtet, dass sich manche Eltern im ersten Moment angegriffen fühlten, die meisten jedoch verständnisvoll reagierten.



