Lachgas am Steuer: Neue Gefahr bei illegalen Autorennen in Berlin
Lachgas am Steuer: Neue Gefahr bei illegalen Rennen

Berlin bleibt ein Hotspot der Raserei. Im ersten Halbjahr 2026 sind bereits 476 neue Fälle verbotener Kraftfahrzeugrennen bei den Strafverfolgungsbehörden eingegangen, wie eine dpa-Anfrage ergab. Damit könnte die Rekordzahl von 923 Verfahren aus dem Jahr 2024 übertroffen werden, warnte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, Leiter einer Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft.

Raserei unter Lachgas-Einfluss

Wie in der Vergangenheit sind vor allem Männer zwischen 18 und 30 Jahren als Täter aufgefallen. Neu ist jedoch, dass die Rennen vermehrt unter dem Einfluss von Lachgas stattfinden. Lachgas wird eigentlich als Betäubungsmittel in der Medizin eingesetzt, wird aber seit Jahren von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Partydroge konsumiert. Es kann zu Vergiftungen führen. Seit dem 12. April ist der Verkauf von Lachgas eingeschränkt, um Jugendliche zu schützen. „Man kann nur hoffen, dass diese Gesetzesänderung Wirkung zeigt“, sagte Winkelmann.

Fluchten und Mietwagen als Problem

Die Ermittlungen werden dadurch erschwert, dass viele Täter der Polizei entkommen können. Von den 476 neuen Verfahren richten sich 99 gegen unbekannte Fahrer – mehr als sonst, so Winkelmann. Ein weiteres Problem ist der leichte Zugang zu hochmotorisierten Fahrzeugen. Häufig handelt es sich um Mietwagen von Unternehmen, die laut Landeskriminalamt gegründet wurden, um hochwertige Fahrzeuge für illegale Rennen oder als Drogenfahrzeuge bereitzustellen. Die Bundesländer wollen gegen solche Vermieter härter vorgehen. Ein Gesetzesvorschlag von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wurde im März vom Bundesrat angenommen.

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Höhere Strafen seit 2017

Seit Oktober 2017 gilt eine Gesetzesverschärfung für verbotene Kraftfahrzeugrennen. Schon die Teilnahme kann mit Haft bestraft werden, zuvor gab es nur Geldbußen. Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch die Raserei ein Mensch getötet wird. Berlin gilt bundesweit als Raser-Hotspot. Ein dramatischer Fall im Februar 2016, bei dem ein unbeteiligter 69-jähriger Fahrer am Kurfürstendamm ums Leben kam, führte zu rechtskräftigen Mordverurteilungen der sogenannten Ku'damm-Raser.

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