BfR warnt vor Glyzerin in Slush-Eis
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät Eltern zur Vorsicht bei sogenannten Slush-Eis-Getränken. Schon geringe Mengen des beliebten Erfrischungsgetränks könnten bei Kindern unerwünschte Nebenwirkungen auslösen. Grund ist der Zusatzstoff Glyzerin (E 422), der in vielen dieser Produkte enthalten ist.
Bereits 200 Milliliter können kritisch sein
Laut BfR kann bei jüngeren Kindern bereits der Verzehr von weniger als 200 Millilitern Slush-Ice-Getränke dazu führen, dass die therapeutisch wirksame Dosis von 250 Milligramm Glyzerin pro Kilogramm Körpergewicht erreicht oder überschritten wird. „Unerwünschte Nebenwirkungen können Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit sein“, teilte das Institut mit.
Glyzerin: Zulässig, aber nicht unbedenklich
Glyzerin ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 422 zugelassen und wird wegen seines süßen Geschmacks häufig in aromatisierten Getränken verwendet. Therapeutisch wird die farblose Flüssigkeit zur Senkung eines erhöhten Hirndrucks eingesetzt. Für Kinder mit geringerem Körpergewicht kann der Stoff jedoch schädlich sein. In den vergangenen Jahren gab es vereinzelt Berichte über entsprechende Symptome.
Keine Kennzeichnungspflicht für Glyzerinmenge
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist in der Regel nicht erkennbar, wie viel Glyzerin in einem solchen Getränk enthalten ist. „Solange es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstmenge für Glyzerin in Slush-Ice-Getränken gibt“, empfiehlt das BfR, ganz darauf zu verzichten oder nur sehr kleine Mengen zu verzehren. Besonders bei Kindern sind die meist in knalligen Farben angebotenen, eisgekühlten Getränke beliebt.
EU-Behörde legt Referenzdosis fest
Das Bundesinstitut stützt sich auf eine Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom März dieses Jahres. Im Mai veröffentlichte die EFSA eine sogenannte Akute Referenzdosis für den einmaligen Verzehr von glyzerinhaltigen Getränken. Sie gibt die maximale Menge von Glyzerin pro Kilogramm Körpergewicht an, die beim einmaligen Verzehr ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann – und liegt bei 125 Milligramm Glyzerin pro Kilogramm Körpergewicht.



