Fußball im Nachbargarten: Was ist rechtlich erlaubt?
Bei einem hitzigen Fußballspiel im Garten kann es schnell passieren, dass der Ball über den Zaun fliegt und im Grundstück des Nachbarn landet. Was viele nicht wissen: Das eigenmächtige Betreten des Nachbargrundstücks, um den Ball zurückzuholen, kann rechtliche Konsequenzen haben. Rechtsanwalt Thomas Pliester erklärt gegenüber myHOMEBOOK, was erlaubt ist und was nicht.
Grundsatz: Privatgrundstück nur mit Zustimmung betreten
Grundsätzlich gilt: Wer ein Privatgrundstück betreten will, benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen. Nach Informationen des Portals anwalt.de kann ein Betretungsrecht vereinbart werden, etwa wenn eine Grenzwand nur vom Nachbargrundstück aus renoviert werden kann. Auch in Notfällen, etwa wenn ein Nachbar medizinische Hilfe braucht, darf das Grundstück betreten werden, so myHOMEBOOK.
Hausfriedensbruch: Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe möglich
Wer ohne Erlaubnis auf ein fremdes Grundstück geht, begeht unter Umständen Hausfriedensbruch. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Auch wenn es sich um eine vermeintliche Bagatelle handelt, kann das Betreten des Nachbargartens ohne Einwilligung als unzulässiger Eingriff in das Eigentumsrecht gewertet werden.
Keine Ausnahme für Kinder oder Eltern
Rechtsanwalt Thomas Pliester stellt klar: „Das mögen vom Grundsatz her Bagatellen sein, aber Eigentum bleibt nun einmal Eigentum. Ohne Einwilligung des Eigentümers dürfen Sie das Eigentum nicht betreten oder in sonstiger Weise beeinträchtigen.“ Eine Ausnahme für Kinder oder deren Eltern gibt es nicht. „Das ballspielende Kind darf also den Garten des Nachbarn ebenso wenig betreten wie dessen Eltern oder sonstige Dritte. Das geht nur mit Einwilligung des Nachbarn“, erklärt Pliester.
Was tun, wenn der Ball beim Nachbarn landet?
Statt eigenmächtig über den Zaun zu steigen, empfiehlt der Anwalt, höflich beim Nachbarn zu klingeln und um Erlaubnis zu bitten. In den meisten Fällen wird der Nachbar den Ball wohl herausrücken. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt dem Eigentümer des Balls nur der zivilrechtliche Weg: Er kann vom Nachbarn die Herausgabe des Balls verlangen – allerdings ohne das Grundstück unerlaubt zu betreten.



