Neue Kurabgabe in der Mecklenburgischen Schweiz ab 2027
Die malerische Region der Mecklenburgischen Schweiz wird ab dem Jahr 2027 eine gemeinsame Kurabgabe einführen. Nach langen Diskussionen haben sich die Tourismus- und Erholungsorte auf diese Maßnahme verständigt, die sowohl Tages- als auch Übernachtungsgäste betrifft. Die Abgabe soll einen Euro pro Aufenthaltstag kosten und wird in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erhoben.
Wer muss zahlen und wer ist befreit?
Zahlungspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden Personen, die öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen nutzen können. Dazu gehören sowohl Touristen, die in Hotels oder Ferienhäusern übernachten, als auch Besucher, die nur für einen Tag in die Region kommen. Übernachtungsgäste begleichen die Abgabe beim Quartiergeber am Anreisetag für ihren gesamten Aufenthalt.
Befreit von der Kurabgabe sind:
- Personen, die in der Region arbeiten oder sich in Ausbildung befinden
- Auswärtige Kleingärtner, sofern sie nicht dauerhaft in einer Gartenlaube wohnen
- Kinder unter sechs Jahren
Interessant ist die Regelung für Familienbesuche: Der reine Besuch bei Verwandten ist zunächst nicht abgabepflichtig. Sollte die Verwandtschaft jedoch öffentliche Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen besuchen, fällt sie unter die Tagesabgabepflicht und muss dann zahlen.
Organisation und Kontrolle der Abgabe
Die Kurabgabe gilt für die gesamte Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“, zu der die Kommunen Malchin, Neukalen, Stavenhagen, Teterow, Basedow und Ivenack gehören. Gäste müssen die Abgabe nur einmal im gesamten Gebiet entrichten, unabhängig davon, wie viele Orte sie besuchen.
Zuständig für die Erhebung ist die Stadtverwaltung Malchin, die dafür eine halbe Personalstelle einrichtet. Tagesgäste sollen die Abgabe bei Ankunft an zugelassenen Stellen bezahlen, wobei die genauen Standorte dieser Stellen noch nicht festgelegt sind.
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält und erwischt wird, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Wie die Kontrolle im Detail erfolgen soll, bleibt allerdings noch offen.
Verwendung der Einnahmen und Kritik
Die Einnahmen aus der Kurabgabe sollen gezielt für den Ausbau der touristischen Infrastruktur verwendet werden. Konkret ist geplant, das Geld in öffentliche Einrichtungen und Anlagen zu investieren, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Auch Veranstaltungen und andere touristische Leistungen sollen davon profitieren.
Kritiker der Maßnahme argumentieren, dass die touristische Infrastruktur in der Region erst weiter ausgebaut werden sollte, bevor Gäste zur Kasse gebeten werden. Die Befürworter entgegnen, dass genau dieser Ausbau durch die Einnahmen aus der Kurabgabe finanziert werden soll.
Die endgültige Entscheidung über die Kurabgaben-Satzung steht noch aus, da die Stadt- und Gemeindevertretungen der beteiligten Kommunen noch darüber abstimmen müssen. Sollte die Satzung wie geplant verabschiedet werden, tritt sie ab dem Jahr 2027 in Kraft und wird die touristische Landschaft der Mecklenburgischen Schweiz nachhaltig verändern.



