Luxemburg – EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat nach deutscher Bürokratie-Kritik die Regeln zur Dokumentation im Pflanzenschutz klargestellt. Es werde nicht erwartet, dass Anwender von Pflanzenschutzmitteln Fachcodes verwenden, sagte Hansen bei einem Treffen der Landwirtschaftsminister der EU-Staaten in Luxemburg. „Sie können die gebräuchlichen Namen der Kulturpflanzen und Wachstumsstadien verwenden, die sie kennen. Diese Bezeichnungen erscheinen auch auf den Etiketten der Produkte, die die Mitgliedstaaten zugelassen haben.“
Neue Dokumentationspflichten seit Januar 2026
Wer Pflanzenschutzmittel beruflich verwendet, muss seit Januar 2026 mehr Angaben dokumentieren. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Pflanzenschutz sei wichtig, aber dürfe nicht an bürokratischen Hürden scheitern. „Die neu eingeführten Aufzeichnungspflichten treffen Sonderkulturbetriebe, Gemüsebau, den Gartenbau wie die Landwirtschaft sehr hart und gehen meines Erachtens auch viel zu weit“, sagte Rainer am Rande des Treffens. Er forderte Bürokratieabbau. Mehrere Minister anderer EU-Staaten unterstützten seine Forderung bei dem Treffen.
EU-Kommissar: Namen in Landessprache
Agrarkommissar Hansen sagte anschließend, dass die Zulassung der Pflanzenschutzmittel teilweise mit Einschränkungen oder Auflagen verbunden sei, die wiederum mit den Codes und Wachstumsstadien verknüpft seien. Die Aufzeichnungen, welche Mittel für Pflanzen in welchem Stadium verwendet wurden, seien auch für die Behörden wichtig, die die Einhaltung dieser Auflagen überwachen. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die gebräuchliche Bezeichnungen für Kulturpflanzen und deren Wachstumsstadien in ihren jeweiligen Landessprachen bereitzustellen, sagte Hansen. Die Kommission sei offen für weitere Gespräche dazu, wie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte gestärkt werden könne.
Regeln sollen vereinheitlichen
Die neuen Regeln sollen vereinheitlichen, wie Landwirte den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dokumentieren. Das unterstützt auch die Bundesregierung grundsätzlich, kritisiert aber den bürokratischen Aufwand. Der Deutsche Bauernverband hatte den Vorstoß aus Berlin begrüßt und auf eine Überarbeitung der Verordnung gehofft. Ziel müsse eine Dokumentation sein, die praktisch handhabbar sei und einen echten Kontrollnutzen habe.
Die EU-Kommission will grundsätzlich den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel verringern. Manche dieser Mittel bekämpfen nicht nur Schädlinge, die Nutzpflanzen beeinträchtigen, sondern auch nützliche Bodenorganismen. Mehr als zwei Drittel der Böden in Europa sind einer Ende Januar 2026 in der Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlichten Studie zufolge mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigt. Die Mittel seien nicht nur für Vögel, Bienen und andere Insekten eine Belastung, sondern auch für Böden, mahnte das Team um den Bodenökologen Marcel van der Heijden von der Universität Zürich.



