Nach 50 Jahren droht Rauswurf: Vermieter nutzt Zahlungsverzug als Elfmeter
Rauswurf nach 50 Jahren: Vermieter nutzt Zahlungsverzug

Nach 50 Jahren droht Rauswurf: Vermieter nutzt Zahlungsverzug als Elfmeter

Ein Vermieter zeigt sich kompromisslos: Nach fünf Jahrzehnten droht einer Mieterin der Rauswurf aus ihrer Wohnung. Ein erbitterter Streit um Mietzahlungen und Eigenbedarfskündigungen sorgt für Aufregung vor dem Landgericht München.

Ein dreivierteltes Leben in Gefahr

Vera B. ist im Jahr 1976 in die Mauerkircherstraße 17 eingezogen. Ihre zwei Kinder wuchsen dort auf, dreiviertel ihres Lebens hat sie in dieser Wohnung verbracht. Doch all diese Jahre scheinen für den Vermieter nichts wert zu sein. Die MK 17/19 GbR des Investors R. Sch. streitet erneut darum, dass die Mieterin ihre Wohnung am Herzogpark räumen soll.

Mehrfach waren der Investor und sein Sohn E. Sch. bereits vor Gericht mit Eigenbedarfskündigungen gescheitert. Verschiedene Richter konnten seit 2022 – damals kaufte R. Sch. die beiden Häuser – in mehreren Verfahren nicht nachvollziehen, warum Familie Sch. mindestens fünf Apartments für sich benötigen sollte. Auch in der aktuell dreifachen Revision dieser Verfahren wird der Eigentümer wohl scheitern.

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Technische Probleme als Auslöser

Der Anwalt der MK 17/19 GbR wirft Vera B. vor, im Sommer 2023 in Zahlungsverzug geraten zu sein. Das gibt sie auch zu, doch die Umstände sind komplex. Anfang Mai erhielt sie die Information, ab sofort die Miete auf ein anderes Konto zu überweisen. Vera B., die ihr Konto bei der Postbank hat, richtete einen Dauerauftrag ein – genau zu einer Zeit, als die Postbank offenbar technische Schwierigkeiten hatte.

Gleichzeitig erkrankte ihr Sohn, was sie zusätzlich ablenkte. Der Dauerauftrag funktionierte nicht, weder im Juli noch im August wurde die Miete überwiesen. "Ich habe damals keinen Hinweis von der Hausverwaltung erhalten", sagt sie vor Gericht. Die fehlende Augustmiete nahm der Vermieter zum Anlass, den Mietvertrag fristlos und ordentlich zu kündigen.

"Wie ein Elfmeter für den Vermieter"

Ein Jurist im Zuhörerraum kommentierte nach der Verhandlung: "Das war für den Vermieter die Gelegenheit, wie ein Elfmeter." Einer der drei Richter sagte offen: "Ein netter Vermieter hätte sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber sie haben keinen netten Vermieter. Er hat sie ins offene Messer laufen lassen."

Das Gericht sieht die Kündigung als rechtmäßig an, obwohl Vera B. anführte, dass die Postbank den neuen Dauerauftrag nicht aktivieren konnte und sie die fehlenden Mieten nach der Kündigung nachgezahlt habe. Der Richter entgegnete: "Sie hätten leider sicherstellen müssen, dass die Miete überwiesen wird."

Verhärtete Fronten und ungewisse Zukunft

Das Gericht setzte einen Verkündungstermin für den 24. Juni fest. Bis dahin könnten sich die Anwälte beider Seiten theoretisch außergerichtlich einigen, doch die Fronten wirken verhärtet. "Ich habe wirklich keine Ahnung, wo ich nach 50 Jahren bei dem Mietmarkt in München eine neue Wohnung finden soll", sagt Vera B. nach der Verhandlung.

Viele Mieter in den Häusern Mauerkircherstraße 17 und 19 wohnen seit Jahrzehnten dort und fühlen sich durch Profitgier schikaniert. Beobachter und Mieter vermuten seit langem, dass die Familie Sch. die Kündigungen eigentlich wegen eines geplanten Bauvorhabens Richtung Innenhof ausgesprochen hatte.

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