Münchner Vermieter zeigt sich kompromisslos: Rauswurf nach 50 Jahren droht langjähriger Mieterin
Nach fünf Jahrzehnten in ihrer Wohnung an der Mauerkircherstraße 17 in München droht Vera B. nun der erzwungene Auszug. Ein erbitterter Rechtsstreit um Mietzahlungen und vermeintliche Eigenbedarfskündigungen sorgt für erhebliche Aufregung vor dem Landgericht. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Schattenseiten des angespannten Münchner Wohnungsmarktes.
Ein dreivierteltes Leben in derselben Wohnung
Vera B. zog im Jahr 1976 in die Mauerkircherstraße 17 ein, wo ihre beiden Kinder aufwuchsen. Dreiviertel ihres Lebens hat die Frau in diesen vier Wänden verbracht. Doch diese lange Verbundenheit scheint für die Vermieterseite, die MK 17/19 GbR des Investors R. Sch., keinerlei Wert zu besitzen. Erneut streitet die Gesellschaft vor Gericht darum, dass eine Mieterin am Herzogpark ihre Wohnung räumen muss.
Bereits mehrfach waren R. Sch. und sein Sohn E. Sch. mit Eigenbedarfskündigungen für die Häuser Mauerkircherstraße 17 und 19 gescheitert. Verschiedene Richter konnten seit dem Kauf der Immobilien im Jahr 2022 nicht nachvollziehen, warum die Familie Sch. mindestens fünf Apartments für sich benötigen sollte. Auch in der aktuell dreifachen Revision dieser Verfahren zeichnet sich eine Niederlage des Eigentümers ab.
Technische Probleme als Auslöser des Konflikts
Der Anwalt der MK 17/19 GbR wirft Vera B. vor, im Sommer 2023 in Zahlungsverzug geraten zu sein. Die Mieterin räumt dies ein, doch die Hintergründe sind komplex. Anfang Mai erhielt sie die Information, die Miete fortan auf ein anderes Konto zu überweisen. Vera B., die ihr Konto bei der Postbank führt, richtete umgehend einen Dauerauftrag ein – genau zu einer Zeit, als die Postbank mit technischen Schwierigkeiten kämpfte.
Gleichzeitig erkrankte ihr Sohn, was sie zusätzlich ablenkte. Der Dauerauftrag funktionierte nicht, sodass weder im Juli noch im August die Miete überwiesen wurde. "Ich habe damals keinen Hinweis von der Hausverwaltung erhalten", betont sie vor Gericht. Die Vermietergesellschaft nutzte die fehlende Augustmiete jedoch umgehend, um den Mietvertrag sowohl fristlos als auch ordentlich zu kündigen.
Gericht sieht rechtmäßige, aber harte Kündigung
Ein Jurist im Zuhörerraum kommentierte nach der Verhandlung am Mittwoch: "Das war für den Vermieter die Gelegenheit, wie ein Elfmeter." Einer der drei Richter stellte unverblümt fest: "Ein netter Vermieter hätte sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber sie haben keinen netten Vermieter. Er hat sie ins offene Messer laufen lassen."
Die Hauptrichterin und ihre beiden Kollegen sehen die Kündigung als rechtmäßig an, auch wenn sie moralisch fragwürdig erscheint. Vera B. führte an, dass die Postbank den neuen Dauerauftrag nicht aktivieren konnte und sie die fehlenden Mieten nach der Kündigung nachgezahlt habe. Der Richter entgegnete jedoch: "Sie hätten leider sicherstellen müssen, dass die Miete überwiesen wird."
Verhärtete Fronten und ungewisse Zukunft
Das Gericht setzte einen Verkündungstermin für den 24. Juni fest. Bis dahin könnten sich die Anwälte beider Seiten theoretisch außergerichtlich einigen, doch die Fronten wirken verhärtet. "Ich habe wirklich keine Ahnung, wo ich nach 50 Jahren bei dem Mietmarkt in München eine neue Wohnung finden soll", sagt Vera B. resigniert nach der Verhandlung.
Viele Mieter in den Häusern Mauerkircherstraße 17 und 19 wohnen seit Jahrzehnten dort und fühlen sich aufgrund von Profitgier schikaniert. Beobachter und Mieter vermuten seit langem, dass die Familie Sch. die Kündigungen eigentlich wegen eines geplanten Bauvorhabens Richtung Innenhof ausgesprochen hat, nicht aus echtem Eigenbedarf. Der Fall zeigt exemplarisch, wie technische Pannen und ein rigoroser Vermieter existenzielle Ängste bei langjährigen Mietern auslösen können.



