Neubrandenburg sucht Käufer für Erbbaurecht am historischen Amtshaus Broda am Tollensesee
Erbbaurecht für Amtshaus Broda in Neubrandenburg steht zum Verkauf

Historisches Amtshaus in Neubrandenburg: Erbbaurecht steht zum Verkauf

Die Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw) haben das Erbbaurecht am denkmalgeschützten Amtshaus Broda zum Verkauf ausgeschrieben. Das markante Backsteingebäude befindet sich in idyllischer Lage direkt am Ufer des Tollensesees, in unmittelbarer Nähe zum Strandbad, Waldgebieten und dem Kulturpark. Eigentümerin des Grundstücks und zugleich Erbbaurechtsgeberin ist die Stadt Neubrandenburg, die auch als Vier-Tore-Stadt bekannt ist.

Besondere historische Bedeutung und architektonische Details

Das Amtshaus Broda zählt zu den ältesten Bauwerken der Stadt Neubrandenburg und ist offiziell in der Denkmalliste eingetragen. Errichtet wurde es im 19. Jahrhundert auf den Fundamenten eines ehemaligen Klosters aus dem 12. Jahrhundert. Besonders bemerkenswert ist das im Untergeschoss erhaltene Kreuzrippengewölbe, das noch aus der ursprünglichen Klosterzeit stammt und ein eindrucksvolles Zeugnis mittelalterlicher Baukunst darstellt.

In den Jahren 2003 und 2004 wurde das Gebäude einer umfassenden Sanierung unterzogen, die in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgte. In der Vergangenheit nutzten die Stadtwerke das Amtshaus primär als Bürostandort, darüber hinaus fanden dort auch regelmäßig verschiedene Veranstaltungen statt.

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Verkaufsbedingungen und zukünftige Nutzungsvorgaben

Für das verbleibende Erbbaurecht, das noch über eine Laufzeit von 78 Jahren verfügt (von ursprünglich 99 Jahren), ist ein Mindestgebot von 691.000 Euro festgelegt worden. Potenzielle Käufer übernehmen mit dem Erwerb das Nutzungsrecht sowohl am Gebäude als auch am dazugehörigen Grundstück.

Die Stadt Neubrandenburg hat klare Vorgaben für die künftige Nutzung des Objekts formuliert:

  • Touristische Ausrichtung: Das Amtshaus soll zukünftig vorrangig touristischen Zwecken dienen.
  • Öffentlicher Zugang: Es muss eine dauerhafte öffentliche oder zumindest halböffentliche Zugänglichkeit gewährleistet werden, insbesondere für das historische Kellergewölbe.
  • Nachhaltiges Konzept: Interessenten müssen ein durchdachtes Betreiber- und Nutzungskonzept vorlegen, das langfristig tragfähig ist.
  • Denkmalschutz: Sämtliche denkmalrechtlichen Vorgaben sind strikt einzuhalten.

Der Verkauf des Erbbaurechts steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadt Neubrandenburg. Damit behält sich die Kommune ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Auswahl des künftigen Eigentümers vor.

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