Post-Überwachung: Staat kann jahrelang keine Brieflaufzeiten prüfen
Post-Überwachung: Staat kann jahrelang keine Brieflaufzeiten prüfen

Die Bundesnetzagentur kann voraussichtlich bis 2028 nicht überprüfen, ob die Deutsche Post die gesetzlichen Vorgaben für Brieflaufzeiten einhält. Grund ist ein verlorener Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wie Unterlagen der Behörde zeigen, die der dpa vorliegen.

Rechtsstreit blockiert Kontrolle

Die Aufsichtsbehörde verlor in letzter Instanz gegen ein Marktforschungsunternehmen, das gegen den Ausschluss aus einem Vergabeverfahren geklagt hatte. Die Bundesnetzagentur hatte die Firma als nicht unabhängig eingestuft, weil sie auch für die Deutsche Post tätig ist. Das Gericht hielt dies für unverhältnismäßig und entschied, dass Informationsbarrieren ausreichen würden.

Daher darf die Behörde vorerst keinen Auftrag für eine Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr vergeben. Ein neues Vergabeverfahren muss gestartet werden, das frühestens 2027 abgeschlossen sein dürfte. Da die Tests ein komplettes Kalenderjahr umfassen müssen, könnten sie erst 2028 beginnen.

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Gesetzliche Vorgaben werden laut Post eingehalten

Nach Angaben der Deutschen Post werden die gesetzlichen Vorgaben aktuell erfüllt. 95 Prozent der Briefe müssen nach drei Werktagen ankommen – 2025 waren es 97,4 Prozent. 99 Prozent müssen nach vier Werktagen zugestellt sein, was mit 99,0 Prozent erreicht wurde. Für die Bundesnetzagentur sind diese unternehmenseigenen Daten jedoch nicht relevant; sie benötigt unabhängige Erhebungen.

„Wir brauchen die Daten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und gegebenenfalls parlamentarisch nachsteuern zu können“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff. Er fordert ein zügiges neues Vergabeverfahren.

Bundesnetzagentur arbeitet an neuer Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur teilte mit, sie werde „unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabesenats eine neue Ausschreibung konzipieren“. Ein europaweites Vergabeverfahren müsse neu aufgesetzt werden. In den Jahren 2025 bis 2027 kann die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen, die Post zu überwachen und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.

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