Finanzberater: So lassen sich Rentenverluste nach einer Scheidung begrenzen
Rentenverluste nach Scheidung begrenzen: Tipps vom Finanzberater

Eine Scheidung kostet nicht nur Nerven und Geld, sondern oft auch einen erheblichen Teil der Rentenansprüche. Viele Betroffene erkennen die finanziellen Folgen erst mit dem ersten Rentenbescheid. Laut einer Studie des Allianz Vorsorge Index 2026 gaben 33 Prozent der Befragten an, die finanziellen Auswirkungen ihrer Scheidung nicht abschätzen zu können. Finanzberater können hier helfen, die Verluste zu begrenzen und die Altersvorsorge neu zu ordnen.

Versorgungsausgleich: Die größte finanzielle Falle

Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Vorsorge je zur Hälfte auf beide Partner auf. Peter Przybilla, Geschäftsführer von Hengstenberg & Partner in Grünwald, erklärt: „Die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch aus privater Vorsorge, müssen zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt werden.“ Besonders bei großen Einkommensunterschieden kann dies zu erheblichen Einbußen führen. Ein Beispiel: Hat ein Partner während der Ehe Rentenansprüche von 4.000 Euro monatlich erworben, der andere nur 1.000 Euro, beträgt die Differenz 3.000 Euro. Ein Teil dieser Differenz wird ausgeglichen, wodurch die Rente des Besserverdienenden um einen vierstelligen Betrag sinken kann.

Frühzeitige Beratung schützt vor bösen Überraschungen

Viele Geschiedene machen sich erst spät Gedanken über ihre Rente, berichtet Ute Gieray, Syndikusrechtsanwältin und Referatsleiterin Produktrecht bei der Allianz Lebensversicherung. Matthias Kuch vom Versicherungsmakler Kuch & Partner in Limburg ergänzt: „Vielen Kunden macht erst der Rentenbescheid deutlich, welche Folgen die Trennung für ihre spätere Altersvorsorge hat.“ Dabei gehe es um Differenzen von mehreren Tausend Euro pro Jahr. Finanzberater können die finanziellen Folgen einer Trennung durchrechnen, jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung anbieten, wie Przybilla betont. Eine Zusammenarbeit mit Fachanwälten und Steuerberatern sei daher sinnvoll.

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Handlungsoptionen und Ausgleichszahlungen

Besonders wertvoll wird die Beratung, wenn unterschiedliche Lösungswege finanziell verglichen werden. So lässt sich abschätzen, welche Ausgleichszahlung erforderlich wäre, wenn ein Ehepartner ganz oder teilweise auf Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich verzichten möchte. Damit liefern Berater wichtige Entscheidungsgrundlagen für Verhandlungen zwischen den Ehepartnern und deren Anwälten. Igor Radović, Vorstand des Lebensversicherers Canada Life, sieht hier eine klare Informationslücke: „Hier gibt es eine klare Informationslücke, die Finanzberater nutzen können, um einen echten Mehrwert für ihre Kundinnen und Kunden zu erzeugen.“

Gegensteuern bei Renteneinbußen

Drohen durch den Versorgungsausgleich Einbußen, können Berater gegensteuern. Dazu gehören höhere Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder der gezielte Aufbau eines Wertpapierdepots. Ziel ist es, Versorgungslücken schon im Vorfeld einer Trennung zu vermeiden. Matthias Kuch betont: „Nach einer Scheidung steigt der Absicherungsbedarf bei Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung und privater Altersvorsorge.“

Versicherungen nach der Scheidung neu ordnen

Neben dem Versorgungsausgleich müssen Geschiedene auch ihre Versicherungen anpassen. Zahlreiche Verträge wie Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen sowie Risikoabsicherung und Krankenversicherung müssen überprüft werden. Besonders bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Hinterbliebenenabsicherung entstehen nach einer Trennung neue Versorgungslücken. Wer bislang über den Ehepartner abgesichert war, muss Verträge anpassen. Auch Bezugsrechte bei Lebensversicherungen oder Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge sollten geprüft werden.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 rund 129.300 Ehen geschieden. Die Zahl der Hochzeiten sinkt, die der Trennungen nicht. Wer Rentenansprüche frühzeitig in die Finanzplanung einbezieht, kann Nachteile im Ruhestand oft vermeiden oder zumindest deutlich verringern.

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