Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten, sollen Kostenrisiken künftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Dies soll Mieter vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme schützen.
Hintergrund der Einigung
Das Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz bekannt, sieht vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Reform stieß in der Vergangenheit auf Kritik, insbesondere wegen möglicher Mehrkosten für Mieter. Die nun gefundene Einigung sieht vor, dass Vermieter einen Teil der Kosten übernehmen müssen, während Mieter durch eine gedeckelte Umlage geschützt werden.
Details der Kostenbremse
Nach Angaben der Koalitionsspitzen soll die Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete begrenzt werden. Konkret bedeutet dies, dass Vermieter nur einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten auf die Mieter umlegen dürfen. Zudem soll eine Härtefallregelung greifen, wenn die Belastung für Mieter unzumutbar wird. Die genauen Parameter werden derzeit noch zwischen den Fraktionen abgestimmt.
Die Einigung wird von beiden Seiten als Kompromiss gewertet. Während die SPD auf einen starken Mieterschutz pochte, setzte die Union auf eine praxisnahe Umsetzung der Klimaziele. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird noch für die kommenden Wochen erwartet.



