EU lockert Regeln: Gentechnik-Lebensmittel ohne Kennzeichnung
EU lockert Regeln: Gentechnik ohne Kennzeichnung

Die Europäische Union hat eine bedeutende Änderung ihrer Gentechnikpolitik beschlossen. Künftig dürfen Lebensmittel, die mit modernen gentechnischen Verfahren verändert wurden, ohne spezielle Kennzeichnung in den Supermarktregalen verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mit großer Mehrheit für diese Lockerung der bisher strengen Vorschriften.

Hintergrund der Entscheidung

Bislang unterlagen alle gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU strengen Regeln, die eine umfassende Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit vorschrieben. Die neuen Regelungen nehmen jedoch bestimmte Züchtungen, die mit modernen Verfahren wie der Genom-Editierung (z.B. CRISPR/Cas) entwickelt wurden, von diesen Auflagen aus. Diese Techniken ermöglichen gezielte Veränderungen im Erbgut, ohne artfremde Gene einzufügen.

Zustimmung der EU-Staaten

Die Änderungen wurden bereits von den EU-Mitgliedstaaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 in Kraft treten. Die EU-Kommission argumentiert, dass die neuen Regeln Innovationen in der Landwirtschaft fördern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken werden. Kritiker hingegen befürchten negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit sowie eine mangelnde Transparenz für Verbraucher.

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Reaktionen und Ausblick

Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen haben die Entscheidung scharf kritisiert. Sie fordern weiterhin eine klare Kennzeichnung, um Verbrauchern die Wahl zu lassen. Die Befürworter hingegen sehen in der Lockerung einen wichtigen Schritt zur Anpassung an den wissenschaftlichen Fortschritt. Die Umsetzung der neuen Regeln wird nun in den kommenden Jahren vorbereitet.

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