Euro 7: Neue Emissionsnorm für Fahrzeuge
Die Europäische Union führt mit der Euro-7-Norm eine umfassende Überarbeitung der Emissionsvorschriften für Fahrzeuge ein. Im Gegensatz zu früheren Euronormen, die sich hauptsächlich auf Abgase konzentrierten, berücksichtigt Euro 7 nun die Emissionen des gesamten Fahrzeugs. Ziel ist es, die Schadstoffbelastung im täglichen Betrieb zu reduzieren. Die Regelung betrifft Pkw, Transporter und Lkw und reguliert erstmals auch Feinstaub aus Bremsen und Reifenabrieb. Zudem müssen Fahrzeuge über eine längere Nutzungsdauer emissionsarm bleiben: Mindestens acht Jahre oder 160.000 Kilometer Laufleistung sind vorgeschrieben.
Elektroautos unter der Lupe
Erstmals werden auch Elektro- und Wasserstoffautos in die Emissionsregulierung einbezogen. Aufgrund des höheren Gewichts der Batterien verursachen Elektroautos mehr Reifenabrieb und damit Feinstaub. Die EU fordert daher, dass die Batteriekapazität nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch 80 Prozent beträgt, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch 72 Prozent.
Verkehr als Emissionsquelle
Der Straßenverkehr war 2018 für 39 Prozent der Stickoxidemissionen (NOx) verantwortlich, wobei der Anteil in Städten bei 47 Prozent lag. Auch elf Prozent der Feinstaubemissionen (PM10) stammen aus dem Verkehr. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit strengerer Vorschriften.
Neue Regeln für Benzin- und Diesel-Pkw
Für Benziner und Diesel bleiben die Stickoxid-Grenzwerte unverändert: 60 mg/km für Benziner und 80 mg/km für Diesel. Neu sind hingegen Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb. Der Bremsabrieb darf künftig rund 7 mg Feinstaub pro Kilometer nicht überschreiten, wobei dieser Wert später noch verschärft wird. Diese Emissionen müssen über eine Nutzungsstrecke von bis zu 200.000 Kilometern eingehalten werden. Zudem müssen Fahrzeuge ihre Emissionen während des Betriebs selbst überwachen und Überschreitungen melden – ein sogenanntes Onboard-Monitoring.
Strenge Vorgaben für Busse und Lkw
Für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkw gelten ab 2030 strengere Abgaswerte. Ab 2035 soll ein einheitlicher Grenzwert für alle Antriebsklassen eingeführt werden. Die endgültigen Vorgaben fallen weniger streng aus als ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen.
Ab wann gilt Euro 7?
Die Euro-7-Norm tritt am 29. November 2026 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neu entwickelten Fahrzeugmodelle (Typgenehmigung für neue Pkw-Modelle M1) die Vorschriften erfüllen. Ein Jahr später, am 29. November 2027, gelten die Regeln für alle Neuzulassungen. Bestandsfahrzeuge sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.
Fazit
Die Euro-7-Norm zwingt Autohersteller, alle Fahrzeugemissionen zu reduzieren und gleichzeitig länger für Mindeststandards zu garantieren. Dies kommt letztlich den Autokäufern zugute.



