Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Autobahnbau vor Naturschutz
Infrastruktur-Gesetz: Autobahn vor Naturschutz

Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung stellt den Bau von Straßen und Brücken über den Naturschutz. Umweltverbände und die Grünen kritisieren das Gesetz scharf. Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner spricht von einer faktischen Abschaffung des Kern des deutschen Naturschutzrechts. Das Gesetz wurde in der vergangenen Woche vom Parlament verabschiedet und soll Bauvorhaben beschleunigen.

Überragendes öffentliches Interesse für Infrastruktur

Künftig soll mehr Projekten ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugesprochen werden. Das betrifft neben Autobahnen und Lkw-Parkplätzen auch Schienenprojekte und die Schifffahrt. Umweltprüfungen werden vereinfacht, und Bauherren müssen Ausgleichsflächen nicht mehr zwingend in der Nähe des Bauvorhabens schaffen. Stattdessen reicht eine Geldzahlung, die in den Naturschutz fließt. Die Windkraftindustrie profitiert ebenfalls von dieser Regelung, die bereits im Energierecht verankert ist.

Beispiel Rheinspange: Naturschutzgebiet bedroht

Ein konkretes Beispiel ist die umstrittene Rheinspange zwischen Bonn und Köln (A 553). Das rund eine Milliarde Euro teure Projekt sieht eine neue Brücke oder einen Tunnel vor. Die Trasse soll durch die Kölner Bucht und den Langeler Auenwald führen, Lebensraum von Feldlerchen und Kiebitzen. Auch Trinkwasserschutzgebiete wären betroffen. Holger Sticht vom Bund für Umwelt und Naturschutz Nordrhein-Westfalen bezeichnet das Gesetz als „Generalangriff auf die Natur und die Demokratie“. Der Widerstand der Umweltschützer könnte mit dem neuen Gesetz abrupt enden.

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Kritik an Priorisierung und Flächenverbrauch

Seit 2021 ist der Anteil des Verkehrs an den deutschen CO2-Emissionen gestiegen. Experten weisen darauf hin, dass neue Autobahnen Anreize zum Autofahren schaffen. Täglich werden in Deutschland rund 50 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen – das entspricht etwa 70 Fußballfeldern. Eigentlich sollte die Fläche bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag sinken. Mit dem neuen Gesetz dürfte der Flächenverbrauch eher steigen.

Umweltministerium allein mit Naturschutzforderungen

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will ein „überragendes öffentliches Interesse für den Naturschutz“ durchsetzen. Doch sein Gesetzentwurf wurde abgeschwächt: Der Vorrang gilt nur noch für besondere Gebiete wie Nationalparks und Moore, und Bauvorhaben haben dort im Zweifel Vorrang. Zudem wurde das Vorkaufsrecht für wertvolle Flächen gestrichen. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus. Aus Kreisen des Umweltministeriums heißt es, die Verhandlungen seien zäh. Dabei hat die aktuelle Hitzewelle gezeigt, dass Deutschland mehr Grünflächen braucht. Moore und Auenwälder speichern Wasser und kühlen die Umgebung. „Die Natur ist unsere wichtigste Verbündete“, sagte Schneider. Die Regierung behandele sie wie einen Gegner.

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