Bas will Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern – nur per Tarif
Bas will Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern

Arbeitsministerin Bas will Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern

Die Arbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Entwurf für die vereinbarte Wochenarbeitszeit vorgelegt. Diese soll aber nur im Rahmen von Tarifverträgen möglich sein. Das birgt Sprengstoff für die Koalition.

Hintergrund des Entwurfs

Das Bundesarbeitsministerium will den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der am Donnerstag auch dem Handelsblatt vorlag.

Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken.

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Bedingungen und Reaktionen

Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Für Bereiche ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.

Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.

Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit

Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.

Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze.

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