50.000 Euro Bußgeld fürs Pflücken geschützter Frühblüher
Schneeglöckchen, Krokusse und andere Frühblüher stehen unter strengem Artenschutz. Wer sie in der Natur pflückt, riskiert hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Die Handstraußregel gilt hier nicht.


