FC Bayern: UEFA-Strafe nach Fan-Aktion – Kein Zuschauerausschluss
UEFA-Strafe für FC Bayern: Kein Zuschauerausschluss

Die Strafe steht fest: Der FC Bayern München muss eine Geldstrafe zahlen, doch ein Zuschauerausschluss im Halbfinalrückspiel der Champions League bleibt aus. Die UEFA verhängte nach den Vorfällen im Hinspiel gegen Real Madrid eine finanzielle Sanktion gegen den deutschen Rekordmeister.

Hintergrund der Fan-Aktion

Im hitzigen Halbfinal-Hinspiel zwischen dem FC Bayern und Real Madrid (Endstand 4:2) kam es in der Schlussphase zu emotionalen Szenen. Nach den Last-Minute-Treffern drängten zahlreiche Fans aus der Südkurve über die Absperrungen und strömten in Richtung der LED-Bande. Dabei wurden mehrere Fotografen verletzt, was weltweit für Aufsehen sorgte.

Details der UEFA-Strafe

Die UEFA veröffentlichte ein Strafendokument, in dem die Sanktionen aufgeführt sind. Der FC Bayern muss insgesamt 40.000 Euro für das Eindringen in den Innenraum zahlen. Hinzu kommen 14.000 Euro wegen der Blockierung öffentlicher Durchgänge. Zusätzlich wurde eine Strafe von 5.625 Euro für das Werfen von Gegenständen verhängt. Von einem Zuschauerausschluss ist in dem Schreiben keine Rede.

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Das bedeutet: Die Bayern-Fans können am 6. Mai (21 Uhr) im Rückspiel gegen Paris Saint-Germain wieder eine stimmungsvolle Südkurve bilden. Der Klub kann also auf die Unterstützung seiner Anhänger bauen, ohne dass ein Geisterspiel droht.

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