Rechtsstreit zwischen ARD und Eisschnelllauf-Verband DESG eskaliert weiter
ARD-DESG-Rechtsstreit: Drei Verfahren laufen parallel

Rechtsstreit zwischen ARD und Eisschnelllauf-Verband eskaliert weiter

Der juristische Konflikt zwischen der ARD und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) nimmt trotz eines erstinstanzlichen Urteils weiter an Schärfe zu. Wie nun bekannt wurde, laufen mittlerweile insgesamt drei verschiedene Gerichtsverfahren parallel, die den Streit zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Sportverband weiter vertiefen.

Beschwerde und neue Verfahren

Rechtsanwalt Norman Buse, der die DESG vertritt, bestätigte dem Sport-Informations-Dienst (SID), dass der Verband gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Beschwerde einlegen wird. Das Gericht hatte die Unterlassungsansprüche der DESG in vier von fünf Punkten abgewiesen. Zudem läuft laut Buse bereits ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR), den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie die Journalisten Hajo Seppelt und Florian Mebus.

„Ich kann bestätigen, dass es ein zweites Verfahren gibt. Darin meint die DESG, eine von uns transportierte Aussage des ehemaligen Bundestrainers Peter Mueller angreifen zu müssen“, erklärte Investigativjournalist Hajo Seppelt gegenüber dem SID. Seppelt selbst hat im Gegenzug mit der ARD ein eigenes Verfahren gegen DESG-Präsident Matthias Große initiiert.

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Vorwürfe und Gegenvorwürfe

Im Zentrum des Konflikts steht eine Aussage von DESG-Präsident Große, die dieser wortgleich auf mehreren Social-Media-Kanälen und der offiziellen Verbandswebseite veröffentlicht hatte. Darin behauptete Große, dass sich deutsche Olympiastarterinnen und -starter während der Winterspiele von Seppelt regelrecht „gestalkt“ gefühlt hätten. Der Journalist soll ihnen an der Eisfläche aufgelauert und sie mit Fragen genervt haben.

Seppelt wies diese Vorwürfe entschieden zurück: „Ich habe aus dem ARD/ZDF-Olympia-Sendekomplex in Mainz über die Spiele berichtet und war gar nicht in Mailand. Dieser Fall zeigt, wie genau es der DESG-Präsident mit der Wahrheit nimmt.“

Komplexe Rechtslage

Rechtsanwalt Buse kommentierte die Entwicklung gegenüber dem SID: „Von einem eigenen gerichtlichen Verfahren des Herrn Seppelt gegen Herrn Große ist uns nichts bekannt. Richtig ist, dass der MDR kürzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DESG und Herrn Große gestellt hat. Selbstverständlich werden sich unsere Mandanten auch dagegen zur Wehr setzen.“

Auslöser des gesamten Rechtsstreits war ein Bericht in der ARD-Sportschau über angebliche Missstände in der DESG während der Olympischen Winterspiele. Der Verband forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung von der ARD, was zur Klage vor dem Hamburger Landgericht führte. Das Gericht erklärte die Berichterstattung in weiten Teilen für zulässig und gab der DESG nur in einem von fünf Punkten Recht.

Weiterer Instanzenzug angekündigt

DESG-Präsident Matthias Große kündigte in einer Pressemitteilung am Dienstag entschlossenes Vorgehen an: „Der Kampf geht weiter.“ Er betonte, dass die DESG im Rechtsstreit mit der ARD „in alle notwendigen Instanzen gehen“ werde. Rechtsanwalt Buse bestätigte, dass für die DESG in den vier abgewiesenen Punkten Beschwerde eingelegt werde, sodass das Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz über ein mögliches weiteres Verbot entscheiden müsse.

Die parallelen Verfahren zeigen, dass der Konflikt zwischen Medienberichterstattung und Sportverbandsinteressen trotz eines erstinstanzlichen Urteils keineswegs beigelegt ist. Beide Seiten bereiten sich auf einen langwierigen Rechtsstreit vor, der grundsätzliche Fragen zur Pressefreiheit und zum Umgang von Sportverbänden mit kritischer Berichterstattung aufwirft.

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