Sachsen-Anhalt fordert Neuverhandlung der Finanzierung für gemeinsames Mahngericht
Sachsen-Anhalt will Mahngericht-Finanzierung neu verhandeln

Sachsen-Anhalt fordert Neuverhandlung der Finanzierung für gemeinsames Mahngericht

Das Land Sachsen-Anhalt sieht sich mit erheblichen finanziellen Nachteilen durch die aktuelle Finanzierung des gemeinsamen Mahngerichts der drei mitteldeutschen Länder konfrontiert. Nach einer Prüfung des Landesrechnungshofs entstand dem Land allein in den Jahren 2018 bis 2022 ein finanzieller Nachteil von rund 1,1 Millionen Euro. Grund dafür ist eine seit 2007 nicht angepasste Pauschale, die Sachsen und Thüringen für jedes Mahnverfahren zahlen.

Kritik des Rechnungshofs und Forderung nach Neuverhandlungen

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat das zuständige Justizministerium in Magdeburg aufgefordert, mit den Partnerländern Sachsen und Thüringen neu über die Finanzierung des Mahngerichts zu verhandeln. Das Gericht, das am Amtsgericht Aschersleben mit einer Zweigstelle in Staßfurt im Salzlandkreis angesiedelt ist, bearbeitet Fälle wie unbezahlte Handwerkerrechnungen, bei denen Unternehmen Mahnbescheide beantragen können.

Die Prüfer bemängelten, dass die Länder länger nicht über die Finanzierung gesprochen haben. Die feste Pauschale je Mahnverfahren wurde seit über 15 Jahren nicht angepasst, was zu der erheblichen finanziellen Belastung für Sachsen-Anhalt führte.

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Reaktionen aus Sachsen und Thüringen

In den beiden Partnerländern zeigt man sich jedoch zurückhaltend. Ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums erklärte, dass bislang keine Anfrage aus Sachsen-Anhalt zur Anhebung der Pauschalvergütung bekannt sei. „Aufgrund des aktuellen Sparzwangs, der sich aus der schwierigen Haushaltslage ergibt, gibt es allerdings auch keine großen Spielräume für eine Erhöhung“, so der Sprecher.

Aus Thüringen gibt es keine konkreten Angaben zur Bereitschaft, die Pauschale neu zu verhandeln. Das Justizministerium in Erfurt verwies lediglich darauf, dass bei einer Anfrage aus Sachsen-Anhalt das im Staatsvertrag und in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehene Prozedere beachtet werden müsse.

Magdeburg will Gespräche führen

Das Justizministerium in Magdeburg versicherte hingegen, die Hinweise des Landesrechnungshofs ernst zu nehmen und Gespräche mit den zuständigen Stellen in Sachsen und Thüringen führen zu wollen. „Der Verlauf der Gespräche bleibt abzuwarten“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Sachsen-Anhalt betreibt das gemeinsame Mahngericht, während sich die beiden anderen Länder mit der festen Pauschale beteiligen.

Die Situation zeigt die Herausforderungen der länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Justiz. Während Sachsen-Anhalt auf eine faire Kostenverteilung drängt, verweisen die Partnerländer auf ihre eigenen Haushaltszwänge. Die kommenden Verhandlungen werden zeigen, ob eine Einigung erzielt werden kann, die den finanziellen Nachteil für Sachsen-Anhalt ausgleicht und die Zusammenarbeit langfristig sichert.

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