Sachsen-Anhalt reformiert Maßregelvollzug: Mehr Therapie und Sicherheit geplant
Sachsen-Anhalt reformiert Maßregelvollzug für mehr Therapie

Sachsen-Anhalt plant umfassende Reform des Maßregelvollzugs

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Entwurf für eine grundlegende Reform des strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Balance zwischen Sicherheit der Bevölkerung, therapeutischer Behandlung und erfolgreicher Resozialisierung von Straftätern mit psychischen oder Suchterkrankungen zu verbessern.

Individualisierte Therapie soll Unterbringungsdauern verkürzen

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betonte nach der Kabinettssitzung in Magdeburg: „Mit dieser Reform stellen wir sicher, dass die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet und die Rechte der untergebrachten Personen gestärkt werden.“ Kern der Novellierung ist eine Individualisierung und Intensivierung der Therapieangebote, die lange Unterbringungszeiten verhindern soll.

Der Maßregelvollzug betrifft Straftäter, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder Suchterkrankungen das Unrecht ihrer Tat nicht oder nur eingeschränkt erkennen können und daher nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Aktuell sind in den Einrichtungen des Landes 477 Menschen untergebracht – ein Rückgang gegenüber früheren Jahren, als die Zahlen bis zu 537 betrugen.

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Zwei spezialisierte Einrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten

In Sachsen-Anhalt existieren zwei zentrale Maßregelvollzugseinrichtungen:

  • Im Maßregelvollzug Bernburg (Salzlandkreis) werden suchtkranke Straftäter behandelt, die von Alkohol oder anderen Rauschmitteln abhängig sind.
  • Der Maßregelvollzug Uchtspringe (Landkreis Stendal) konzentriert sich auf Patienten mit psychotischen Erkrankungen wie Schizophrenie oder Persönlichkeitsstörungen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht bestraft werden können, aber weiterhin als gefährlich gelten.

Rechtsprechung als Treiber der Reform

Hintergrund der geplanten Änderungen sind vor allem Entwicklungen in der Rechtsprechung. Das Sozialministerium betont, dass neben dem Individualisierungs- und Intensivierungsgebot auch die Motivation der untergebrachten Personen zur Behandlung angeregt und gefördert werden muss. „Eine Behandlung kann nur erfolgreich sein, wenn die untergebrachte Person bereit ist, an der Behandlung mitzuwirken“, so die offizielle Stellungnahme.

Nach der Zustimmung des Kabinetts liegt der Gesetzentwurf nun dem Landtag von Sachsen-Anhalt zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Reform zielt darauf ab, Therapieerfolge zu steigern, Resozialisierungschancen zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

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