Osterfeuer in Neubrandenburg: Wichtige Sicherheitshinweise der Feuerwehr
In den kommenden Tagen werden in und um Neubrandenburg zahlreiche Osterfeuer entzündet. Die Berufsfeuerwehr der Stadt hat jetzt klare Regeln und Empfehlungen für alle Veranstalter veröffentlicht. Diese sollen dafür sorgen, dass die traditionellen Feuer sicher und ohne Zwischenfälle ablaufen.
Keine Anmeldepflicht für Brauchtumsfeuer
Wer in Neubrandenburg oder der Umgebung ein Osterfeuer plant, muss dies nicht bei einer Behörde anmelden. „Brauchtumsfeuer sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich und müssen nicht bei der Feuerwehr angemeldet werden“, erklärt Anja Seugling, die Sprecherin der Stadt Neubrandenburg. Diese Regelung erleichtert die Organisation der traditionellen Veranstaltungen erheblich.
Strenge Sicherheitsvorschriften gelten dennoch
Trotz der fehlenden Anmeldepflicht müssen Veranstalter zahlreiche Sicherheitsvorschriften beachten. „Den Brandschutz sicherzustellen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit mögliche Brände schnell bekämpft werden können“, ist laut Rathaus eine zentrale Pflicht. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Die Höhe und der Durchmesser des Brennmaterials dürfen zwei Meter nicht überschreiten
- Es darf ausschließlich unbehandeltes Holz sowie trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden
- Das Verbrennen von Abfällen ist strengstens untersagt
- Das Feuer muss ständig beaufsichtigt und nach dem Ende vollständig gelöscht werden
- Brennmaterial sollte erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, um Tiere zu schützen
Weitere wichtige Sicherheitsmaßnahmen
Die Stadtverwaltung betont zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen. Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus als Anzündhilfe sind absolut verboten. Zudem müssen ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Straßen, Vegetation und technischen Anlagen eingehalten werden. Verkehrsbehinderungen und erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft durch Rauch und Feuer dürfen nicht entstehen.
Aktuelle Waldbrandgefahr und Wetterbedingungen
Bei starker Windlage oder hoher Waldbrandgefahr dürfen keine Feuer entzündet werden. Derzeit herrscht in allen Bereichen Mecklenburg-Vorpommerns die Gefahrenstufe 1, was laut Landesforst für „sehr geringe Gefahr“ steht. Eine hohe Gefahr existiert erst ab Stufe 4. Grundsätzlich muss bei Osterfeuern sichergestellt sein, dass im Notfall jederzeit die Notrufnummer 112 angerufen werden kann.
Termine für Osterfeuer in Neubrandenburg
In Neubrandenburg selbst finden mehrere öffentliche Osterfeuer statt:
- Die Freiwillige Feuerwehr in der Oststadt lädt am 2. April um 17.30 Uhr ein
- Im Kulturpark wird am 5. April um 19 Uhr ein großes Osterfeuer entzündet, ein Familienprogramm beginnt bereits um 16 Uhr
- Am Ostersamstag wird um 19 Uhr zudem am Güterbahnhof ein Osterfeuer angezündet
Tradition wird auch in der Umgebung gepflegt
Rund um Neubrandenburg wird die Tradition des Osterfeuers ebenfalls vielerorts gepflegt. In Orten wie Altentreptow, Neverin, Burg Stargard, Friedland oder Siedenbollentin finden ebenfalls entsprechende Veranstaltungen statt. Die Neubrandenburger Berufsfeuerwehr hat ein ausführliches Informationsblatt mit allen Hinweisen zu Brauchtumsfeuern veröffentlicht, das auf der Internetseite der Stadt Neubrandenburg unter neubrandenburg.de/feuerwehr verfügbar ist.



