AfD-Politiker in Mecklenburg-Vorpommern vom Betrugsvorwurf freigesprochen
Im norddeutschen Stralsund hat das Amtsgericht einen bemerkenswerten Freispruch gefällt. Der AfD-Landtagskandidat Christian Zorn aus Bergen auf Rügen wurde vom Vorwurf des Betruges bei einer Autoreparatur freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, im Juni 2023 als Kfz-Mechaniker von einem Kunden 6000 Euro Vorkasse für eine Fahrzeugreparatur angenommen zu haben, ohne die Arbeit auszuführen oder das Geld zurückzuerstatten.
Gericht folgt nicht der Anklage
Das Gericht sah die Beweislage anders als die Anklagebehörde. Nach intensiver Beweisaufnahme mit zwei Entlastungszeugen kam Richter Dirk Simon zu dem Schluss, dass nicht nachweisbar sei, dass Zorn bereits bei Auftragsannahme die betrügerische Absicht gehabt habe. „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war nicht feststellbar, dass der Angeklagte bereits bei Auftragsannahme und Empfang der Barbeträge in Höhe von insgesamt 6000 Euro beabsichtigte, die geschuldete Reparatur in seiner damaligen Werkstatt nicht auszuführen“, erklärte der Gerichtssprecher öffentlich.
Der AfD-Politiker hatte vor Gericht angegeben, sich zunächst um die notwendigen Ersatzteile bemüht zu haben. Allerdings erhielt er dann eine Kündigung für seine Werkstatt, was die Reparatur verhinderte. Diese Darstellung überzeugte das Gericht und führte zum Freispruch.
Schwarzlohngeschäft ohne klagbare Ansprüche
Interessant ist die rechtliche Bewertung des Gerichts zu den Zahlungsmodalitäten. Da der Auftraggeber das Geld bar auf die Hand gegeben hatte, handelte es sich nach Ansicht der Richter um ein „klassisches Schwarzlohngeschäft“. Das Gericht stellte klar, dass dem Kunden bei dieser informellen Zahlungsweise bewusst sein musste, dass er gegen Zorn „keine klagbaren Ansprüche“ habe.
Diese Einschätzung des Gerichts wirft ein besonderes Licht auf den Fall. Obwohl der Kunde sein Geld nicht zurückerhielt und das Auto nicht repariert wurde, sah das Gericht keine strafbare Handlung, da die informelle Zahlungsweise rechtliche Konsequenzen hatte.
Weiteres Verfahren läuft noch
Der Fall ist für Christian Zorn jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Gegen den AfD-Politiker läuft ein weiteres Verfahren vor demselben Amtsgericht Stralsund. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Zorn im Jahr 2025 in Bergen ein mangelhaftes Fahrzeug für 6000 Euro verkauft und nach Beanstandungen zur Reparatur zurückgenommen haben soll.
Der Käufer habe weder das reparierte Fahrzeug noch den Kaufpreis zurückerhalten, so die Vorwürfe. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und wird separat verhandelt. Für die AfD in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet der aktuelle Freispruch jedoch zunächst eine Entlastung in einem öffentlich gewordenen Fall.
Die politischen Implikationen dieses Gerichtsverfahrens bleiben abzuwarten, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen und die Kandidatur von Christian Zorn. Der Freispruch entlastet den Politiker zwar strafrechtlich, die Umstände des Schwarzlohngeschäfts werfen jedoch Fragen auf.



