Wahl-Drama in Strausberg: Landrat-Eingriff als rechtswidrig erklärt
In der brandenburgischen Stadt Strausberg mit ihren 28.000 Einwohnern nordöstlich von Berlin bahnt sich ein neues Wahlkapitel an. Das Verwaltungsgericht hat das Eingreifen von Landrat Gernot Schmidt (SPD) für rechtswidrig erklärt, nachdem dieser die Hauptwahl im Februar für ungültig erklärt und die ursprünglich für Mitte März geplante Stichwahl abgesagt hatte. Dieser juristische Rückschlag für den Landrat führt nun dazu, dass die Stichwahl zwischen den parteilosen Kandidaten Patrick Hübner und Annette Binder am Sonntag nachgeholt wird.
Manipulationsvorwürfe überschatten Wahlprozess
Die gesamte Wahl in Strausberg steht seit Wochen unter dem Verdacht möglicher Unregelmäßigkeiten. Landrat Schmidt hatte schwere Mängel bei der Organisation der Hauptwahl im Februar moniert und geht von erheblichen Unstimmigkeiten aus. Der zentrale Kritikpunkt: Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befand sich ausgerechnet in einer Postfiliale, die von Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner betrieben wird.
„Es ist auffällig, dass ein außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe nicht den Weg zurück von den Wählern zur Wahlbehörde gefunden hat“, erklärte der Landkreis zu den Vorfällen. Die Stadtverwaltung hat daraufhin reagiert und stellt klar, dass Briefwahlunterlagen nun ausschließlich im Briefkasten der Stadt Strausberg abgegeben werden dürfen – nicht mehr in der Filiale des Kandidaten.
Kandidat wehrt sich gegen Vorwürfe
Patrick Hübner, einer der beiden Stichwahl-Kandidaten, weist die Vorwürfe der Wahlmanipulation entschieden zurück. Er spricht von einer gezielten Intrige gegen seine Person und betont die Unschuldsvermutung, die bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt. Der Landrat hat mittlerweile Anzeige gegen Unbekannt erstattet, während die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Wahlfälschung ermittelt.
„Ich gehe davon aus, dass wir eine ausreichende Wahlbeteiligung erreichen werden“, erklärt Hübner zu den anstehenden Herausforderungen. Dabei verweist er auf das notwendige Quorum: Die Mehrheit der gültigen Stimmen für einen Kandidaten muss mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfassen – eine Hürde, die unter den aktuellen Umständen nicht trivial ist.
Wahleinsprüche bereits angekündigt
Noch bevor die Stichwahl überhaupt stattgefunden hat, mehren sich die Stimmen, die das Ergebnis bereits jetzt in Frage stellen. Die Linke in Strausberg hat offiziell angekündigt, nach der Stichwahl Wahleinspruch einzulegen. „Wir brauchen eine Wahlwiederholung, damit wir eine saubere Wahl durchführen können“, fordert Oliver Haselberger, Co-Vorsitzender der Linken in der Stadt.
Auch Landrat Gernot Schmidt plant, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Sollte es tatsächlich zu diesen Einsprüchen kommen, müsste sich die Stadtverordnetenversammlung mit der Angelegenheit befassen – was eine weitere Hängepartie nach sich ziehen könnte.
„Wahleinsprüche sind in solchen Situationen nicht ungewöhnlich. Ob und wie diese begründet werden, bleibt abzuwarten“, kommentiert Kandidat Hübner die angespannte Lage. Die Bürger von Strausberg stehen somit vor einer Wahl, deren Ergebnis von vornherein unter Vorbehalt steht und die die Stadt möglicherweise noch längere Zeit in politischer Ungewissheit halten wird.



