Hamburger Grüne müssen 130.000 Euro an Rentenversicherung nachzahlen
Der Hamburger Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen steht wegen einer fehlerhaften Gehaltsdeklaration seiner Parteiführung in der Kritik. Wie aus internen Dokumenten hervorgeht, muss die Partei 130.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen, weil die Bezüge von Vorstandsmitgliedern über Jahre hinweg nicht ordnungsgemäß angezeigt wurden.
Vorstandsgehälter falsch als Aufwandsentschädigung behandelt
Die Rentenversicherung hat die Vergütungen des aktuellen und ehemaligen Landesvorstands von 2020 bis 2025 rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Gehälter eingestuft. Bislang hatte die Parteiführung die Zahlungen an ihre Spitzenkräfte lediglich wie eine Aufwandsentschädigung behandelt, was zu geringeren Beitragszahlungen führte.
Im Fokus der Prüfung stehen die aktuellen Landesvorsitzenden Selina Storm und Leon Alam sowie ihre Amtsvorgängerin Maryam Blumenthal, die von 2021 bis 2025 den Hamburger Landesverband führte und heute als Wissenschaftssenatorin amtiert.
Bezugserhöhung machte Problematik offensichtlich
Bereits Ende 2022 wurde deutlich, dass die gezahlten Summen weit über eine übliche Aufwandsentschädigung hinausgingen. Damals beschloss die damalige Grünen-Chefin Blumenthal eine Bezugserhöhung für ihre Parteiarbeit auf 4.281 Euro brutto monatlich – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent.
Die aktuelle Doppelspitze Storm und Alam erhält laut Parteiangaben jeweils eine Aufwandsentschädigung von 3.567,50 Euro brutto. Im Jahr 2021 lagen diese Bezüge noch um 400 Euro niedriger.
Grüne verweisen auf veränderte Rechtsprechung
Auf Nachfrage erklärten die Grünen: „Die Deutsche Rentenversicherung hat die bisherige Praxis sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2020 bestätigt. Die letzte Prüfung kam nun zu einem anderen Ergebnis und bezog sich dabei auf eine sich verändernde Rechtsprechung.“
Die Partei betonte, man habe sich „zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten“ und die bisherige Praxis im Jahr 2023 durch ein externes Gutachten bestätigen lassen. Vorstand und Landesfinanzrat hätten bereits vor dem offiziellen Bescheid der Rentenprüfung eine Umstellung der Verfahrensweise beschlossen.
Parteimitglieder fordern Rückzahlung von Vorständen
Innerparteilich gibt es nun Forderungen, die nachzuzahlende Summe anteilig auf die betroffenen Vorstandsmitglieder umzulegen. Ein entsprechender Antrag soll auf der kommenden Landesmitgliederversammlung diskutiert werden.
Die Parteiführung ließ dazu verlautbaren: „Der Landesverband hat juristisch prüfen lassen, was rechtlich möglich ist: drei Monate rückwirkend. Dies wurde entsprechend bezahlt.“
Die 130.000 Euro sollen möglichst ohne großes Aufsehen per Nachtragshaushalt auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Nachzahlung betrifft nicht nur die aktuellen, sondern auch ehemalige Vorstandsmitglieder und könnte für diese sogar nachträgliche Rentenansprüche bedeuten.



