Rückzieher im Wehrdienst-Streit: Pistorius korrigiert umstrittene Regelung
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat nach tagelanger Kritik und Verwirrung eine umstrittene Regelung zum Wehrdienstgesetz zurückgenommen. Die ursprüngliche Bestimmung, nach der Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr für längere Auslandsaufenthalte benötigen sollten, wird nun offiziell aufgehoben.
Klarstellung nach Wirrwarr
Das Bundesverteidigungsministerium kündigte am Donnerstagabend „klarstellende Regelungen“ zum neuen Wehrdienstgesetz an. Konkret bedeutet dies: Kein Mann muss künftig einen Antrag stellen, um ins Ausland zu reisen. Diese Änderung wird durch eine sofort in Kraft tretende Ausnahmeregelung ermöglicht.
Bereits am Dienstag hatte die Bundeswehr signalisiert, in welche Richtung die Entscheidung gehen würde. Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen Auslandsaufenthalte nicht mehr extra melden. Allerdings betonte das Ministerium, dass sich diese Regelung ändern könnte, „wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte“. Für diesen Fall sei mit dem Gesetz vorgesorgt worden.
Ursprung der Kontroverse
Grund für den Wirbel war eine Passage im neuen Wehrdienstgesetz, das seit Jahresbeginn gilt. Diese sah vor, dass Männer im wehrfähigen Alter längere Aufenthalte im Ausland grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Das Verteidigungsministerium hatte zunächst beschwichtigt und von einer generellen Ausnahme gesprochen – nur um wenig später den Rückzug anzutreten.
Wie die BILD am Mittwoch erfuhr, existierte die von Pistorius' Mitarbeitern das gesamte Osterwochenende erwähnte Ausnahme gar nicht. Ein Ministeriumssprecher erklärte daraufhin: „Es fehlt nur eine Unterschrift.“ Nun wird die Korrektur offiziell festgezurrt – per Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift.
Folgen der Neuregelung
Die klärende Regelung bedeutet für betroffene Männer:
- Keine Antragspflicht für Auslandsreisen
- Keine Meldeverpflichtung bei längeren Aufenthalten im Ausland
- Vollständige Reisefreiheit innerhalb der bestehenden Gesetze
Allerdings behält sich das Verteidigungsministerium vor, diese Regelung bei veränderter Sicherheitslage oder Wiedereinführung der Wehrpflicht anzupassen. Die jetzt getroffene Entscheidung beendet damit einen mehrtägigen politischen Wirbel, der durch die unklare Gesetzesformulierung ausgelöst worden war.



