Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag eine umstrittene Novelle des Mobilitätsgesetzes verabschiedet. Kern der Änderung: Radwege auf Hauptverkehrsstraßen sind nicht mehr überall verpflichtend. Zudem wird der Zeitplan für den Ausbau des Radwegenetzes gestreckt. Umwelt- und Verkehrsverbände kritisierten die Reform scharf.
Weniger Pflicht für Radwege auf Hauptstraßen
Bislang schrieb das Gesetz vor, dass auf Hauptverkehrsstraßen Radwege angelegt werden müssen, die breit genug sind, um Radfahrer sicher zu überholen. Diese Vorgabe wurde gestrichen. Laut dem überarbeiteten Gesetz darf bei Platzmangel nicht nur die vorgeschriebene Breite unterschritten werden, sondern auf Radwege kann komplett verzichtet werden. In begründeten Ausnahmefällen sollen dann Nebenstraßen als Ausweichrouten dienen. Diese Praxis war bereits zuvor möglich, war jedoch nicht explizit im Gesetzestext verankert.
Ausbau des Radnetzes wird auf 2035 verschoben
Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle betrifft den Zeitplan für das stadtweite Radverkehrsnetz. Ursprünglich sollte das 2.370 Kilometer lange Netz mit entsprechender Beschilderung bis 2030 fertiggestellt sein. Nun wurde das Zieljahr auf 2035 verschoben. Lediglich für das sogenannte Radvorrangnetz, das eine Länge von 865 Kilometern umfasst, bleibt das Jahr 2030 als Ziel bestehen.
Scharfe Kritik von Verbänden
Mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände, darunter der ADFC Berlin, BUND Berlin, Changing Cities und der VCD Nordost, hatten die Novelle bereits im Vorfeld als „weiteren Tiefpunkt der Verkehrspolitik“ bezeichnet. Die Änderungen gingen auf Kosten einer gerechten Aufteilung des Verkehrsraums und der Verkehrssicherheit, kritisierten sie.
Regierungskoalition verteidigt Reform
Der CDU-Abgeordnete Johannes Kraft verteidigte die Änderungen. Es gehe der Regierungskoalition um einen pragmatischen Zugang in der Verkehrspolitik und um mehr Flexibilität. Radwege an Hauptstraßen seien weiterhin gewollt, aber es würden nun Alternativen ermöglicht. Zugleich betonte Kraft, dass mehr für die Schulwegsicherheit, für Fußgänger sowie für Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Nahverkehr getan werde.



