Spaniens Migrationskurs: Ein Modell für Deutschland? Legalisierung von 500.000 Migranten
Spaniens Migrationsmodell: Vorbild für Deutschland?

Spaniens ungewöhnlicher Migrationskurs: Legalisierung als pragmatische Lösung

Während Deutschland, die USA und viele weitere westliche Staaten einen restriktiven Kurs in der Migrationspolitik verfolgen, geht Spaniens linksgerichtete Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez einen anderen Weg. Die spanische Regierung hat angekündigt, den Status von rund 500.000 Zuwanderern zu legalisieren. Vor den Konsulaten bilden sich bereits lange Warteschlangen, da irreguläre Migranten Nachweise beschaffen müssen, um von diesem Angebot profitieren zu können.

Die Details des spanischen Vorhabens

Ein Regierungsbeschluss sieht vor, dass alle Einwanderer, die nachweisen können, sich am 31. Dezember 2025 seit mindestens fünf Monaten in Spanien aufgehalten zu haben und keine Straftaten begangen zu haben, auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erhalten. Nach einem Jahr kann diese in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Migrationspolitisch handelt es sich um einen liberalen Ansatz, aus verwaltungstechnischer Sicht um eine pragmatische Lösung.

Wäre so etwas in Deutschland möglich?

Grundsätzlich wäre eine ähnliche Regelung auch in Deutschland möglich, da sie dem EU-Recht nicht widerspricht. Allerdings wäre nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine Änderung des geltenden Aufenthaltsrechts erforderlich. Die Bundesregierung sieht das spanische Modell jedoch nicht als Vorbild an. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betont, dass im deutschen Recht eine klare Trennung von Arbeitsmigration und Asylzuwanderung vorgesehen ist, um illegale Einreisen und aussichtslose Asylanträge mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme zu verhindern.

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Kritik an Legalisierungskampagnen

Kritiker wenden ein, dass solche Legalisierungskampagnen, wie sie vor etlichen Jahren auch in Italien und anderen europäischen Staaten durchgeführt wurden, Anreize für irreguläre Migration bieten könnten. Ihre Argumentation lautet, dass Zuwanderer darauf setzen könnten, eine gewisse Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis im Land zu bleiben, um dann bei einer möglichen nächsten Regulierungswelle eine Erlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt zu erhalten.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Winfried Kluth, erklärt, dass vor allem Menschen mit geringer Qualifikation solche Kampagnen nutzten, um einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Er gibt jedoch zu bedenken: „Allerdings ist auch zu beobachten, dass nicht wenige dieser Personen dann wieder in den illegalen Aufenthalt abtauchen, weil sie als legale Arbeitskräfte, die Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, nicht mehr attraktiv genug für die Arbeitgeber sind.“

Deutsche Angebote für irreguläre Migranten

In Deutschland gibt es bereits Regelungen für irreguläre Migranten. Der SVR-Vorsitzende verweist auf das deutsche Chancen-Aufenthaltsrecht, das von der Ampel-Koalition für die Dauer von drei Jahren eingeführt wurde. Auch hier galt eine Stichtagsregelung. Einen entsprechenden Antrag konnten nur Geduldete stellen, die am 31. Oktober 2022 mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland lebten.

Nach Recherchen des Mediendienstes Integration besaßen zum 30. April des vergangenen Jahres 31.372 Menschen den sogenannten Chancen-Aufenthalt. Zu diesem Stichtag verfügten 16.646 Menschen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, über eine weitere Aufenthaltserlaubnis. Die restlichen Personen rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – etwa durch Heirat.

Geplante Bleiberechtsregelung der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag ist eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht detailliert ausbuchstabiert. Für gut integrierte Geduldete ohne Vorstrafen mit geklärter Identität, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, die sich Ende 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufgehalten haben, soll es einen befristeten Aufenthaltstitel geben. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll die geplante Regelung bereits zum 31. Dezember 2027 wieder außer Kraft treten.

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Kluth betont, dass das deutsche Modell „differenzierter und flexibler“ sei. Der Jurist sieht deshalb im deutschen Rechtssystem keinen Bedarf für eine Kampagne wie in Spanien. „Aktuell wird aber auf der Basis des Koalitionsvertrags über eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht nachgedacht“, fügt er hinzu.