Abschiebung in letzter Minute gestoppt: Afghanische Schülerin darf in Uckermark bleiben
In einem bemerkenswerten Fall in der Uckermark hat die örtliche Ausländerbehörde eine geplante Abschiebung verhindert. Die 19-jährige Schülerin Asma Qalandari aus Templin, die mit ihrer Familie seit 2021 in der Region lebt, erhielt einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der sie zur Ausreise innerhalb einer Woche aufforderte. Doch die Behörden des Landkreises Uckermark kamen zu einer anderen Einschätzung und stoppten die Maßnahme.
Familientrennung drohte
Die Abschiebung hätte bedeutet, dass Asma Qalandari aus ihrer Familie gerissen worden wäre, die seit etwa fünf Jahren in Templin lebt. Die Familie war ursprünglich über die Türkei nach Griechenland geflohen, wo sie drei Jahre im Flüchtlingslager Moria verbrachte, bevor sie vor fünf Jahren auf eigene Faust nach Deutschland weiterreiste. Unterstützer der Familie protestierten gegen die geplante Abschiebung, die sie als unverhältnismäßig kritisierten.
Ein Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums bestätigte, dass nach einem Bericht des Nordkurier auch Innenminister René Wilke (SPD) sich mit dem Fall beschäftigte. Der Minister ließ umgehend eine Stellungnahme der zuständigen Ausländerbehörde einholen.
Behörden entscheiden anders
Die Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark kam zur Einschätzung, dass die 19-Jährige „nicht vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. Daher wurde sie nicht der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) des Landes in Brandenburg an der Havel gemeldet, die für Rückführungen zuständig ist. „Eine Abschiebung von Frau Qalandari nach Griechenland, wo ein Schutzstatus für sie besteht, ist derzeit nicht geplant“, erklärte das Innenministerium.
Der Sprecher betonte zudem, dass selbst bei einer Meldung an die ZABH diese sämtliche „aufenthaltsbeendungsrelevanten“ Umstände des Einzelfalls eigenständig und umfassend geprüft hätte. Dies schließe ausdrücklich die Berücksichtigung familiärer Bindungen, integrationsbezogener Aspekte sowie etwaiger rechtlicher oder tatsächlicher Abschiebungshindernisse ein.
Warum kam es überhaupt zum Bescheid?
Die Frage bleibt, warum Asma Qalandari überhaupt einen so eindeutig formulierten Bescheid erhielt, der lediglich eine Widerspruchsfrist aufführte. Das Innenministerium verwies in dieser Frage auf das Bamf, das aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu Einzelfällen im Asylverfahren geben wollte.
Eine Sprecherin des Bundesamtes verwies auf das Dublin-Verfahren, das hier zur Anwendung kommt. Dieses dient dazu, den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedsstaat zu bestimmen. Im Fall von Asma Qalandari ist das Griechenland, da die Familie dort erstmals EU-Boden betrat.
Die Sprecherin erklärte weiter: „Falls bereits in einem Mitgliedstaat internationaler Schutz erteilt wurde, ist ein weiterer Asylantrag in Deutschland unzulässig, wobei die Abschiebung in den Mitgliedstaat erfolgt, der Schutz gewährt hat.“ Der Vollzug obliege jedoch den örtlichen Ausländerbehörden – in diesem Fall also jener des Landkreises Uckermark, die zu einer anderen Einschätzung gelangte.
Positive Entwicklung für die Familie
Für Asma Qalandari und ihre Mutter Sughra Heydari bedeutet die Entscheidung der Uckermark-Behörden eine erhebliche Erleichterung. Die Familie muss nicht getrennt werden und kann ihr Leben in Templin fortsetzen. Der Fall zeigt, wie lokale Behörden im Einzelfall von ihren Ermessensspielräumen Gebrauch machen können, auch wenn übergeordnete Regelungen zunächst anders erscheinen.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Prüfung aller Umstände in Asylverfahren, insbesondere wenn familiäre Bindungen und integrationsbezogene Aspekte im Spiel sind. Für die 19-jährige Schülerin bedeutet dies, dass sie ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen kann, ohne die Angst vor einer abrupten Trennung von ihrer Familie.



