Sachsens Kommunen erhalten 2,83 Milliarden Euro aus Bundes-Sondervermögen
Die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes an die sächsischen Kommunen ist nun offiziell beschlossen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise im Freistaat erhalten insgesamt 2,83 Milliarden Euro. Diese Entscheidung basiert auf einer Verordnung, die von der sächsischen Landesregierung verabschiedet wurde. Bis zum Jahr 2036 werden insgesamt 4,83 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen mit dem Titel Infrastruktur und Klimaneutralität an Sachsen überwiesen.
Kommunen entscheiden eigenverantwortlich über Mittelverwendung
Ministerpräsident Michael Kretschmer von der CDU betonte in Dresden, dass mit dieser Regelung das ursprüngliche Ziel erreicht wurde. Der überwiegende Teil der Gelder gelangt direkt auf die kommunale Ebene, wo die Verantwortung für die konkrete Verwendung liegt. Die Kommunen können in eigener Verantwortung und Freiheit entscheiden, wie sie diese finanziellen Mittel einsetzen wollen. Dies unterstreicht die Bedeutung der lokalen Autonomie bei der Gestaltung von Infrastrukturprojekten.
Förderprogramme für zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge
Die Verteilung der Mittel sieht folgende Schwerpunkte vor:
- Straßenbau: Rund 490 Millionen Euro werden für den Ausbau und die Sanierung von Straßennetzen bereitgestellt.
- Schulbau: Ebenfalls etwa 490 Millionen Euro sind für den Bau und die Modernisierung von Schulgebäuden vorgesehen.
- Krankenhausbau: Etwa 109 Millionen Euro fließen in den Bau und die Erneuerung von Krankenhäusern.
Insgesamt stehen den Kommunen über diese Förderprogramme des Landes etwa 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Bei den Bereichen Straßenbau und Schulbau erfolgt die Verteilung nach einem festgelegten Schlüssel: 40 Prozent der Gelder gehen an die kreisfreien Städte, während 60 Prozent an die Landkreise verteilt werden.
Direkte Investitionsbudgets für Kommunen
Zusätzlich zu den Förderprogrammen erhalten die Kommunen direkte Entscheidungsbefugnis über weitere 1,7 Milliarden Euro. Jeder der 13 kreisfreien Städte und Landkreise erhält ein individuelles Investitionsbudget, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl richtet. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Verteilung der Mittel und fördert die regionale Entwicklung.
Positive Resonanz von kommunalen Spitzenverbänden
Bert Wendsche, der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, bewertete die getroffene Aufteilung als einen tragfähigen Kompromiss. Er betonte, dass nun die Kreisräte sowie die Stadt- und Gemeinderäte gefordert sind, für ihre jeweiligen Kommunen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Diese lokale Entscheidungsfreiheit ist ein zentrales Element der neuen Regelung und soll dazu beitragen, dass die Gelder effizient und bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Die Bereitstellung dieser erheblichen finanziellen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen stellt eine wichtige Weichenstellung für die Infrastrukturentwicklung in Sachsen dar. Sie unterstützt nicht nur die Modernisierung von Straßen, Schulen und Krankenhäusern, sondern trägt auch zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele bei. Die Kommunen stehen nun vor der Aufgabe, diese Chancen zu nutzen und nachhaltige Projekte umzusetzen, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger langfristig verbessern.



