CDU-Kandidatin muss Wahlplakate in Uckermark abhängen - AfD sieht Chancengleichheit verletzt
CDU-Kandidatin muss Wahlplakate in Uckermark abhängen

Überplakatierung bei Landratswahl in der Uckermark sorgt für politischen Streit

Im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark ist ein politischer Konflikt um die Anzahl von Wahlplakaten entbrannt. Die CDU-Kandidatin Karina Dörk musste zahlreiche ihrer Wahlbanner abhängen lassen, nachdem bekannt wurde, dass ihre Partei deutlich mehr Plakate aufgehängt hatte, als die kommunalen Satzungen erlauben.

Kommunale Vorschriften nicht eingehalten

Die Anzahl der genehmigten Wahlplakate ist in den Gemeinden der Uckermark streng geregelt. In der Kreisstadt Prenzlau darf beispielsweise nur jeder vierte Lichtmast mit einem Doppelplakat in A1-Größe behangen werden. In der Gemeinde Nordwestuckermark sind pro Ort und Kandidat lediglich drei Plakatstandorte erlaubt. Ähnliche Beschränkungen gelten auch in Uckerland.

Doch bis vor kurzem waren in diesen Gemeinden weit mehr Wahlplakate der amtierenden Landrätin und CDU-Kandidatin Karina Dörk zu sehen, als nach den geltenden Vorschriften zulässig. Diesen Fehler räumte Dörk auf Nachfrage des Nordkurier offen ein: „Der CDU-Kreisverband Uckermark wurde durch die Stadtverwaltung Prenzlau und die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark schriftlich darauf hingewiesen, dass meine Wahlwerbung nicht nach den geltenden Vorschriften der jeweiligen Kommune angebracht wurde.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Unmittelbar nach dieser schriftlichen Aufforderung sei die Plakatierung den kommunalen Regelungen angepasst worden, versicherte die CDU-Politikerin. Ein konkretes Beispiel für die Korrektur war das Entfernen eines Wahlbanners am Bauzaun der kreiseigenen Uckermärkischen Entwicklungsgesellschaft UEG in der Berliner Straße (B109) in Prenzlau.

AfD erhebt schwere Vorwürfe

Der AfD-Kreisvorstand war inzwischen ebenfalls auf die „Überplakatierung“ aufmerksam geworden und reagierte mit einer offiziellen Eingabe beim Kreiswahlleiter. „Ohne Zweifel kann es bei jedem Wahlkampf zu kleineren Versehen und Verstößen kommen“, erklärten der AfD-Herausforderer und Kreisvorsitzende Felix Teichner sowie der Schriftführer Klaus-Martin Bastert.

Doch die „Masse an Verstößen“ bei der Plakatierung der CDU-Kandidaten, was sowohl die Anzahl als auch die Größe der Plakate betreffe, würde ihrer Ansicht nach über ein reines Versehen hinausgehen. Die AfD wertet die Vorfälle als „groben Verstoß gegen die Chancengleichheit“ im Wahlkampf.

Besonders kritisch sieht die AfD dabei die Erfahrung der CDU-Kandidatin: „Zudem verfügt Frau Dörk als langjährige Kommunalpolitikerin in Führungspositionen über reichlich Erfahrung mit Satzungen und Verordnungen und natürlich auch mit Wahlkämpfen“, argumentiert die Partei. Dies mache die zahlreichen Verstöße besonders schwerwiegend.

Politische Auswirkungen unklar

Ob die Vorfälle um die Wahlplakate Auswirkungen auf den Ausgang der Landratswahl in der Uckermark haben werden, bleibt abzuwarten. Die CDU betont, dass die Verstöße umgehend korrigiert wurden und es sich um ein bedauerliches Versehen im Wahlkampfalltag handele.

Die AfD hingegen beharrt auf ihrer Kritik und sieht in den Vorfällen ein strukturelles Problem. Die Partei fordert eine genaue Prüfung durch den Kreiswahlleiter und betont die Bedeutung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Kandidaten.

Die Wahlbehörden werden nun genau beobachten, ob sich alle Parteien in der heißen Phase des Wahlkampfs strikt an die kommunalen Vorschriften halten. Die Landratswahl in der Uckermark entwickelt sich damit zu einem politischen Schauplatz, bei dem selbst scheinbar technische Fragen wie die Plakatierung zu kontroversen Debatten führen können.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration