Todesdrohungen gegen Richterin nach umstrittenem Urteil im Polizistenmord-Fall
Die Saarbrücker Richterin Jennifer Klingelhöfer steht im Zentrum massiver Anfeindungen und offener Todesdrohungen, nachdem sie im Prozess um den getöteten Polizisten Simon Bohr den Angeklagten vom Mordvorwurf freigesprochen hat. Der 34-jährige Beamte war im August 2025 bei einem Tankstellenüberfall in Völklingen von dem 19-jährigen Täter Ahmet G. mit sechs Schüssen getötet worden.
Umstrittenes Urteil löst Welle der Empörung aus
Anfang April fällte Richterin Klingelhöfer am Landgericht Saarbrücken ein Urteil, das landesweit für Aufsehen sorgte. Zwar wurde der Täter wegen besonders schweren Raubes verurteilt, jedoch aufgrund festgestellter Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Das Gericht ordnete stattdessen die unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.
Die Begründung: Nach Auffassung des Gerichts handelte der 19-Jährige, der an paranoider Schizophrenie leidet, in einem Zustand, in dem sein Denken von Angst bestimmt war. Trotz der brutalen Tat mit sechs tödlichen Schüssen sah die Kammer keine Mordmerkmale als erfüllt an und wertete das Geschehen als Totschlag.
Hass und Drohungen in sozialen Netzwerken
Das Urteil löste heftige Reaktionen aus. Polizeigewerkschaften zeigten sich fassungslos, Beobachter sprachen von einem Skandal. In sozialen Netzwerken eskalierte die Stimmung: Zehntausende Kommentare, viele davon voller Wut und Hass, richteten sich gegen die Richterin.
Besonders alarmierend: In zahlreichen Beiträgen werden offene Todesdrohungen gegen Jennifer Klingelhöfer ausgesprochen. Es ist von Aufhängen oder elektrischem Stuhl die Rede, einzelne Nutzer fordern sogar, sie sofort zu töten. Andere versuchen, private Informationen wie ihre Adresse herauszufinden.
Justiz stellt sich hinter die Richterin
Der saarländische Richterbund verurteilt die Angriffe in schärfster Form und stellt sich hinter die Kollegin. Man warne davor, das Urteil politisch zu instrumentalisieren und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben. Zugleich betonen die Juristen: Ein Strafprozess diene nicht der Genugtuung, sondern allein der rechtlichen Bewertung nach dem Gesetz.
Ob die Richterin inzwischen unter Polizeischutz steht, bleibt offen. Das Gericht äußert sich aus Sicherheitsgründen nicht zu konkreten Schutzmaßnahmen. Die Witwe des getöteten Polizisten, Selina Bohr, die als Nebenklägerin am Verfahren teilnahm, hatte der Veröffentlichung ihres Fotos zugestimmt.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Der Fall selbst ist juristisch noch nicht beendet: Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Nun prüft der Bundesgerichtshof, ob das umstrittene Urteil rechtlich Bestand hat. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nicht zuletzt wegen der bereits ausgebrochenen emotionalen Debatte um Schuldfähigkeit und Strafrecht.
Die massive Bedrohungslage für Richterin Klingelhöfer zeigt, wie emotional aufgeladen der Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr in der Öffentlichkeit diskutiert wird und welche Gefahren für Justizbedienstete aus solchen Verfahren erwachsen können.



