Tödlicher Polizeieinsatz: Gericht spricht Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei
Tödlicher Polzeieinsatz: Angeklagter schuldunfähig

Tödlicher Polizeieinsatz: Gericht spricht Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei

Im Landgericht Saarbrücken hat ein Urteil für Empörung und Fassungslosigkeit gesorgt. Ein 19-jähriger Angeklagter, der im August 2025 bei einem Polizeieinsatz in Völklingen einen Polizeioberkommissar erschoss, wurde wegen einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und von den Tötungsvorwürfen freigesprochen. Das Gericht ordnete lediglich eine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Eskalation mit tödlichem Ausgang

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nach einem Tankstellenüberfall mit einem Buttermesser und etwa 600 Euro Beute entriss der damals 19-Jährige einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und feuerte insgesamt 17 Schüsse ab. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr tödlich. Weitere Beamte wurden beschossen, wobei einer von ihnen nur dank seiner Schutzweste überlebte. Erst durch Gegenschüsse der Polizei konnte der Angreifer gestoppt werden.

Urteilsbegründung: Krankhafte seelische Störung

Richterin Jenny Klingelhöfer begründete das Urteil mit einer krankhaften seelischen Störung des Angeklagten. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, erklärte sie in ihrer Urteilsbegründung. Der junge Mann habe in einer krankheitsbedingten Verkennung der Lage gehandelt und subjektiv einen Angriff auf sein Leben geglaubt. Die Kammer sah keine Mordmerkmale erfüllt und wertete die Tötung als Totschlag sowie die weiteren Schüsse als versuchten Totschlag.

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Reaktionen: Empörung und Fassungslosigkeit

Die Reaktionen auf das Urteil waren heftig. Noch im Gerichtssaal riefen Zuschauer „Skandal“ und „Lächerlich“. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland sprach von einem „Schlag ins Gesicht“. Landesvorsitzender Markus Sehn betonte: „Wir haben darauf gepocht, dass es ein gerechtes Urteil gibt und müssen leider feststellen, das ist aus unserer Sicht nicht so.“

Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland, äußerte sich ähnlich: „Auch wenn das Gericht zugleich die zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet hat, macht dieser Freispruch die gesamte Polizeifamilie dennoch völlig fassungslos.“

Revisionsankündigung und forensische Unterbringung

Oberstaatsanwalt Christian Nassiry kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision an. „Die Ausführungen des Gerichts zur fehlenden Einsichtsfähigkeit des Angeklagten kann ich so nicht nachvollziehen“, erklärte er. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Jugendstrafe von 13 Jahren plus Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert.

Die forensische Klinik, in die der Angeklagte nun eingewiesen wird, unterliegt besonderen Sicherheitsstandards:

  • Technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune
  • Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte
  • Sicherheitsschleusen
  • Umfangreiche Videoüberwachung

Der Angeklagte wurde lediglich wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Die ursprüngliche Anklage hatte Mord, versuchten Mord und besonders schweren Raub umfasst. Selbst die Verteidigung hatte keinen vollständigen Freispruch gefordert, sondern eine Jugendstrafe von sechs Jahren plus Unterbringung.

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