Steinwürfe auf Ex-Bürgermeister-Auto: Prozess endet mit Freisprüchen wegen Beweismangels
In einem aufsehenerregenden Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg sind zwei Angeklagte im Fall von Steinwürfen auf das Auto des ehemaligen Bürgermeisters von Verchen, Robert Beerbaum, freigesprochen worden. Die Entscheidung fiel trotz eines erheblichen Sachschadens von rund 9000 Euro, weil die Beweislage als unzureichend bewertet wurde.
Beweismangel führt zu Freisprüchen
Richterin Tanja Krüske, Pressesprecherin am Amtsgericht Neubrandenburg, bestätigte auf Anfrage des Nordkuriers, dass die vorhandenen Videoaufnahmen des Vorfalls keine eindeutige Identifizierung der Täter ermöglichten. „Die Angeklagten waren auf den Aufnahmen nicht zweifelsfrei zu erkennen“, erklärte Krüske. Selbst die Staatsanwaltschaft, die ursprünglich die beiden 31- und 37-jährigen Männer wegen Sachbeschädigung angeklagt hatte, forderte schließlich Freisprüche.
Die Tat hatte sich in der Nacht zum 2. Juli 2021 in Verchen, einem idyllischen Ort am Kummerower See, ereignet. Unbekannte warfen damals Steine auf das Fahrzeug des ehemaligen Bürgermeisters und beschädigten dabei Dach, Motorhaube und Scheiben erheblich. Der entstandene Schaden wurde in der Anklageschrift mit etwa 9000 Euro beziffert.
Hintergründe und Spekulationen
Kurz nach dem Angriff wurde spekuliert, dass die Tat mit Maßnahmen Beerbaums gegen Jetskifahrer auf dem Kummerower See in Verbindung stehen könnte. Der ehemalige Bürgermeister hatte diesen zuvor den Zugang erschwert. Die Strafverfolgungsbehörden machten jedoch keine offiziellen Angaben zu einem möglichen Motiv.
Besonders bemerkenswert: Kurz nach dem Anschlag auf das Auto traten Beerbaum und fast die gesamte Gemeindevertretung von Verchen zurück, ohne konkrete Gründe anzugeben. Im Ort kursierten Gerüchte, dass dieser Schritt aus Sorge vor weiteren Angriffen unternommen worden sein könnte.
Zeugenaussagen reichten nicht aus
Im Prozess unter Vorsitz von Richterin Birgit Hensellek wurden mehrere Zeugen gehört und die vorhandenen Videoaufnahmen des Angriffs ausgewertet. Doch weder die Aufnahmen noch die Zeugenaussagen konnten die Angeklagten mit der erforderlichen Sicherheit als Täter identifizieren. „Auch Zeugen konnten im Rahmen der Beweisaufnahme nicht mehr mit hundertprozentiger Sicherheit die Angeklagten als Angreifer benennen“, so Richterin Krüske.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch da die Staatsanwaltschaft selbst Freisprüche gefordert hat, erscheint eine Berufung als unwahrscheinlich. Damit bleibt die Sachbeschädigung am Auto des ehemaligen Bürgermeisters vorerst ungeklärt.
Wachsende Bedrohung für ehrenamtliche Politiker
Der Fall aus Verchen steht exemplarisch für eine besorgniserregende Entwicklung: Immer häufiger werden ehrenamtliche Politiker wie Bürgermeister oder Kandidaten für kommunale Ämter Ziel von Angriffen. Erst vor wenigen Tagen berichtete die Polizei aus Ueckermünde über einen möglichen Schusswaffeneinsatz gegen das Haus eines Bürgermeisterkandidaten oder den Bewerber selbst. Verletzt wurde dabei niemand.
Die Polizei ermittelt in diesem Fall wegen versuchten Totschlags gegen Unbekannt und prüft einen möglichen politischen Hintergrund. Bereits zuvor war bei einer Veranstaltung zur Bürgermeisterwahl in Ueckermünde die Seitenscheibe eines Streifenwagens mit einem Stein eingeworfen worden. Zwei Polizisten saßen zu diesem Zeitpunkt im Fahrzeug, blieben aber unverletzt. Der Täter konnte nicht gestellt werden.
Diese Vorfälle unterstreichen die wachsende Gefährdungslage für Personen, die sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren. Die Justizbehörden betonen zwar das öffentliche Interesse an der Verfolgung solcher Straftaten, doch wie der Fall in Verchen zeigt, sind die Ermittlungen oft schwierig und die Beweislage komplex.



