Sohn von Kronprinzessin bleibt nach Vergewaltigungs-Prozess in Untersuchungshaft
Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin, Marius Borg Høiby, muss nach dem Ende seines Vergewaltigungs-Prozesses weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben. Ein Berufungsgericht in Norwegen hat jetzt die Ablehnung seines Antrags auf Freilassung bestätigt und damit eine Entscheidung von vor zwei Wochen aufrechterhalten. Die norwegische Nachrichtenagentur NTB berichtete ausführlich über diese juristische Entwicklung.
Berufungsgericht bestätigt U-Haft-Anordnung
Anfang März hatte der 29-Jährige einen Antrag auf Freilassung aus der Untersuchungshaft gestellt, doch das zuständige Gericht wies diesen mit deutlicher Begründung zurück. In der schriftlichen Entscheidung verwiesen die Richter auf die Schwere und den Umfang des Falls sowie auf eine hohe Wiederholungsgefahr. Gegen diese Ablehnung ging Høiby umgehend in Berufung, doch das höhere Gericht bestätigte nun die ursprüngliche Entscheidung in vollem Umfang.
Umfangreicher Prozess mit Vergewaltigungs-Vorwürfen
Bis vergangene Woche stand Marius Borg Høiby, der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit aus einer früheren Beziehung, vor Gericht. Die Anklage umfasste unter anderem schwere Vergewaltigungs-Vorwürfe. Kurz vor Prozessbeginn wurde der Angeklagte erneut festgenommen, nachdem er gegen ein bestehendes Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen haben soll. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der Prozess selbst gestaltete sich als äußerst umfangreich und komplex, was die lange Verfahrensdauer erklärt. Mit einem endgültigen Urteil in dieser bedeutenden Rechtssache ist nach aktuellen Informationen erst Anfang Juni zu rechnen. Die norwegische Justiz betont dabei stets die Unabhängigkeit und Gründlichkeit ihrer Verfahren, unabhängig von der prominenten Stellung des Angeklagten.
Hintergrund und weitere Entwicklungen
Die norwegische Öffentlichkeit verfolgt den Fall mit großem Interesse, nicht zuletzt wegen der königlichen Verbindungen des Angeklagten. Kronprinzessin Mette-Marit hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen gegen ihren Sohn geäußert, was in den norwegischen Medien unterschiedlich diskutiert wird. Die Untersuchungshaft dient nach norwegischem Recht primär der Sicherung des Verfahrens und der Verhinderung weiterer Straftaten.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der U-Haft in diesem Stadium des Verfahrens durchaus üblich ist, insbesondere bei schweren Vorwürfen und wenn Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Die endgültige Entscheidung über Schuld oder Unschuld bleibt jedoch dem Hauptverfahren vorbehalten, das nun seine abschließende Phase erreicht hat.



