Frist für Haftunterbrechung von Alfons Schuhbeck abgelaufen
Die entscheidende Frist im Fall des ehemaligen Starkochs Alfons Schuhbeck ist nun offiziell abgelaufen. Bis zum 10. März 2026 hatte die Staatsanwaltschaft München I Zeit, eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob der 76-Jährige seine Reststrafe von vier Jahren und drei Monaten antreten muss. Diese Frist ist nun überschritten, doch eine klare Antwort steht weiterhin aus.
Staatsanwaltschaft wartet auf medizinisches Gutachten
Auf Anfrage teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag mit, dass ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zur Haftfähigkeit beauftragt wurde. Dieses Dokument liegt bislang noch nicht vor. Der Sachverständige habe jedoch signalisiert, dass das Gutachten zeitnah erstattet werden könne. Bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich Schuhbeck nicht zum weiteren Vollzug seiner Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt einfinden.
Der ehemalige Liebling der Münchner Society war im März 2025 aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes vorzeitig aus der Haft entlassen worden – allerdings unter Vorbehalt. Ursprünglich hätte er seine Strafe wegen Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung und Betrug mit Coronahilfen noch bis Oktober 2026 absitzen müssen.
Komplexe bürokratische und medizinische Prüfung
Warum dauert der Entscheidungsprozess so lange an? Der Münchner Promi-Anwalt Alexander Stevens erklärte bereits im Dezember 2025, dass mehrere ärztliche Gutachten eingeholt und aktualisiert werden müssen. Zudem finden spezialisierte Behandlungen für Schuhbeck oft außerhalb des Gefängnisses statt. Die Staatsanwaltschaft hatte damals mitgeteilt, dass eine Unterbringung in einer Strafvollzugsanstalt aktuell nicht möglich sei, da die notwendige medizinische Behandlung nicht gewährleistet werden könne.
Der bürokratische Aufwand für diese Prüfungen ist enorm und kostspielig. Stevens zufolge könnten sich die Kosten auf einen fünfstelligen oder sogar niedrigen sechsstelligen Betrag belaufen. Schuhbecks Krebserkrankung gilt als unheilbar, was die Frage nach seiner Haftfähigkeit zusätzlich verkompliziert.
Schuhbeck in der Öffentlichkeit gesichtet
Trotz seines weitgehenden Rückzugs aus der Öffentlichkeit wurde Alfons Schuhbeck am Sonntag, dem 8. März 2026, erneut in München gesichtet. Wie berichtet wird, war er zum Familien-Grillen des FC Bayern München an der Säbener Straße eingeladen. Bereits im Februar 2026 hatte er sich mit einer Videobotschaft bei der Ausstandsgala der Dinnershow Hullis gemeldet.
Ansonsten verbringt der ehemalige Koch viel Zeit in seiner Wohnung am Platzl. Ob sich daran bald etwas ändern wird, bleibt ungewiss. Die Möglichkeit einer erneuten Inhaftierung erscheint fraglich, da im vergangenen Jahr, in dem Schuhbeck bereits in Freiheit lebte, keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden konnte.
Dennoch bleibt die Justiz am Ball: Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft über das weitere Schicksal von Alfons Schuhbeck entscheiden. Bis dahin bleibt der einstige Starkoch auf freiem Fuß – in einer rechtlichen Schwebe, die nun schon über ein Jahr andauert.



