Prozess um tödlichen Parkplatz-Streit: Mordanklage gegen 18-Jährigen nach Tod eines Zwölfjährigen
Mitten im Alltag eskaliert ein Streit auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall nordöstlich von Heilbronn – mit tödlichen Folgen. Ein zwölfjähriger Junge wird überfahren und stirbt noch an der Unfallstelle. Fast ein halbes Jahr später beginnt vor dem Landgericht Heilbronn ein aufwühlender Mordprozess gegen den 18-jährigen Autofahrer. Während die Staatsanwaltschaft von gezielter Rache spricht, beteuert der Angeklagte einen tragischen Fahrfehler.
Die tragischen Ereignisse auf dem Parkplatz
Nach dem Tod ihres Sohnes sitzen die Eltern des getöteten Jungen stundenlang auf dem Asphalt des Parkplatzes, umgeben von Blumen, Kerzen und einem lilafarbenen Kuscheltier. Sie spenden sich Trost und lassen ihrer Trauer freien Lauf. Der Zwölfjährige war mit seinem Fahrrad unterwegs, als er überfahren wurde. Sein ein Jahr älterer Freund konnte sich mit einem Tretroller in Sicherheit bringen und blieb unverletzt.
Die Staatsanwaltschaft schildert den Ablauf jenes Abends aus Sicht der Ermittler: Am Eingang des Supermarktes sei ein Streit zwischen dem Zwölfjährigen und dem Freund des Angeklagten ausgebrochen. Es ging um Kleingeld, Beleidigungen fielen, und das Kind drohte damit, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen. Für den Angeklagten ein wunder Punkt, wie er selbst einräumt: „Mein Auto ist und war mir heilig.“
Mordvorwurf versus Unfallthese
Die Staatsanwältin wirft dem 18-Jährigen vor, aus Rache gehandelt zu haben. Als sich die Kinder entfernten, habe er einen „niederträchtigen Rache- und Selbstjustizplan“ gefasst. Er sei „von Rache getrieben“ worden und habe beschlossen, den Zwölfjährigen „als Mittel zur Machtdemonstration massiv abzustrafen“. Der Angeklagte habe den Jungen mit seinem Auto verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter weit mitgeschleift, bevor Passanten ihn stoppten.
Der 18-Jährige sieht die Sache völlig anders. Über seinen Anwalt ließ er erklären, es handele sich um einen Unfall. „Ich handelte überstürzt, gab zu viel Gas“, wie bei einem Kavalierstart. Er habe wegen des Streits den Parkplatz verlassen wollen und sei in dem Moment überfordert gewesen. „Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren“, erinnerte er sich. Die beiden Jungen habe er gar nicht gesehen. Zu keinem Zeitpunkt habe er vorgehabt, einen der Jungen zu verletzen. „Dass die Begegnung so ausging, ist grausam, auch für mich“, sagte er.
Ein Ort unter Schock
Der Tod des Jungen hat die Menschen in Niedernhall schwer erschüttert. Tagelang herrschten in der kleinen Gemeinde im Norden Baden-Württembergs Trauer und Entsetzen. Teilnehmer einer Laufveranstaltung gedachten des Kindes in Stille und mit einer Schweigeminute. „Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos“, sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck. Menschen legten Blumen auf dem Parkplatz ab und stellten Kerzen auf. Unter großer Anteilnahme feierte die Gemeinde auch einen Gedenkgottesdienst.
Jugendkammer und mögliche Strafe
Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Über den Fall will die Große Jugendkammer bis Mitte Mai beraten. Grund ist das Alter des Beschuldigten: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen, sondern als Heranwachsende betrachtet.
Die Aufgabe der Jugendkammer ist in diesem Fall nicht nur, herauszufinden, was vorgefallen ist. Die Richter müssen auch die charakterliche Reife des Angeklagten feststellen. Sind Sachverständige der Jugendgerichtshilfe überzeugt, dass er eine sogenannte Reifeverzögerung besitzt, stellen sie ihn einem Jugendlichen gleich. Teilt die Kammer diese Auffassung, wird der Angeklagte nach Jugendrecht verurteilt.
Im Jugendstrafrecht liegt die reguläre Höchststrafe bei zehn Jahren Haft. Bei Mord kann es bis zu 15 Jahre geben, wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Schuld außergewöhnlich schwer wiegt. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Totschlag ausgegangen, hat den Vorwurf aber im Laufe der Ermittlungen zum Mord verschärft.
Teile des Prozesses und auch die Plädoyers werden nach Angaben der Kammer hinter verschlossenen Türen verhandelt, weil die Beteiligten zu jung sind. Unklar ist bislang, wann sich die Eltern des getöteten Jungen äußern werden. Sie haben in der letzten Reihe des Gerichtssaales Platz genommen, die Mutter weint heftig, während die Staatsanwältin die Anklage verliest.



