Nach 120 Messerstichen: Gericht lehnt Sicherungsverwahrung für Mörder ab
Nach 120 Messerstichen: Mörder kommt aus Gefängnis

Nach grausamem Mord mit 120 Messerstichen: Täter wird aus Gefängnis entlassen

Ein junger Mann, der vor Jahren seine Kollegin mit etwa 120 Messerstichen qualvoll ermordete, wird bald aus der Haft entlassen. Das Landgericht Verden hat entschieden, dass von dem 30-Jährigen keine konkrete Gefahr mehr ausgeht und lehnte eine anschließende Sicherungsverwahrung ab.

Die grausame Tat von 2013

Im Herbst 2013 arbeitete der damals 18-jährige Abiturient als Aushilfe in einem Getränkemarkt in Rethem im Heidekreis. Dort überfiel er seine 23-jährige Kollegin, fesselte sie und stach immer wieder auf sie ein, bis sie verblutete. Das Gericht befand ihn damals als in einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien gefangen und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht zu 13 Jahren Haft wegen Mordes, mit der Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung im Anschluss.

Entscheidung des Landgerichts Verden

Nun, nach fast abgesessener Strafe, hat das Landgericht Verden in einem Sicherungsverfahren entschieden, dass der Täter keine Sicherungsverwahrung benötigt. Ein Gutachter stellte fest, dass der Mann inzwischen stabil sei und gut mit seinen Emotionen umgehen könne, nachdem er in Haft mehrere Therapien absolviert hat. Die Richter sahen keine konkrete Gefahr mehr von ihm ausgehen.

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Baldige Haftentlassung

Der Mörder wird im September aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er seine Haftstrafe fast vollständig verbüßt hat. Diese Entscheidung unterstreicht die Bewertung der Gerichte, dass er sich während der Inhaftierung positiv entwickelt hat und nicht mehr als Bedrohung für die Öffentlichkeit angesehen wird.

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