Nachbarschaftsstreit in Vorpommern: Motorradclub gegen Ferienhausbesitzer vor Gericht
Motorradclub gegen Ferienhausbesitzer: Vorpommern-Streit vor Gericht

Kulturkampf am Stettiner Haff: Gericht verurteilt Handwerker in Nachbarschaftsstreit

Das Amtsgericht Pasewalk hat einen besonders heftigen Nachbarschaftskonflikt zwischen Mitgliedern eines Motorradklubs und zwei Männern aus Berlin strafrechtlich aufgearbeitet. Richter Gerald Fleckenstein sprach einen 39-jährigen Handwerker aus der Region Ueckermünde der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zwei Welten prallen aufeinander

Der Konflikt entzündete sich zwischen dem Motorradklub "Riding Skulls" und zwei Berlinern, die sich vor Jahren ein Gehöft in Altwarp gekauft hatten. Der 65-jährige Geschädigte, ein Archäologe und Historiker, und sein Lebensgefährte hatten das Anwesen aufwendig saniert, um es als Ferienhaus zu nutzen. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Clubgelände, wo regelmäßig laute Feiern stattfanden.

Richter Fleckenstein bezeichnete die anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen dem Motorradklub, der Feuerwehr und den meisten Dorfbewohnern auf der einen Seite und den offen homosexuell lebenden Berlinern auf der anderen Seite als "Culture Clash" - einen Kulturkampf auf dem Lande. Die unterschiedlichen Lebensweisen führten zu ständigen Reibereien.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Die gewaltsame Eskalation

Im März 2021 eskalierte der Konflikt gewaltsam. Der 48-jährige Haupttäter, der bereits 2023 wegen dieses Falls verurteilt worden war, holte den nun angeklagten Handwerker von dessen Grundstück ab. Als sie an der Auffahrt der Berliner vorbeifuhren, soll einer der beiden eine bestimmte Geste gemacht haben.

Daraufhin stoppte der Fahrer, stürmte aus dem Auto und attackierte den 65-Jährigen. Der Handwerker stieg von der Beifahrerseite aus und schubste nach eigenen Angaben den Partner des Berliners, um sich selbst zu schützen und die "Kampfhähne" zu trennen. Das Gericht sah dies jedoch anders: "Der Angeklagte hat den Partner des angegriffenen Berliners daran gehindert, dass dieser seinem Mitbewohner zu Hilfe kommt", so die Urteilsbegründung.

Unterschiedliche Darstellungen und Motivationen

Der Handwerker betonte im Prozess, er habe "im Grunde auch nichts gegen die homosexuelle Lebensweise der Berliner" und beschäftige in seiner Firma auch entsprechende Angestellte. Das Gericht erkannte jedoch keine homophobe Motivation, sondern sah in der Tat eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung.

Der Geschädigte erlitt bei der Attacke einen Nasenbeinbruch, aber keine schweren Verletzungen. Der Berliner, der im Gerichtssaal mit einem auffällig langen roten Mantel, rosa Schuhen und blauer Weste auftrat, fühlt sich nach eigener Aussage wegen seiner homosexuellen Lebensweise verfolgt. Er rufe regelmäßig die Polizei, wenn Dorffeiern nach 22 Uhr zu laut werden.

Weitere Entwicklungen und Berufung

In den vergangenen Jahren ist die Mitgliederzahl des Rockerklubs deutlich zurückgegangen - um etwa zwei Drittel. Das traditionelle Ostertreffen, das jahrelang für Ärger sorgte, fiel im vergangenen Jahr aus. Für dieses Jahr kündigte der Handwerker im Prozess jedoch eine Wiederaufnahme der Feier am 4. April an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten hat bereits Berufung eingelegt, sodass der Fall Ende 2026 möglicherweise noch einmal am Landgericht verhandelt werden muss. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich acht Monate Haft auf Bewährung gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration