Mord mit 120 Messerstichen: Täter kommt frei – Gericht sieht keine Gefahr mehr
Mord mit 120 Messerstichen: Täter kommt frei

Mord mit 120 Messerstichen: Täter kommt nach 13 Jahren Haft frei

Das Landgericht Verden hat entschieden, dass ein Mann, der im Jahr 2013 seine Kollegin mit etwa 120 Messerstichen ermordete, nach Verbüßung seiner 13-jährigen Haftstrafe im September aus dem Gefängnis entlassen wird. Das Gericht lehnte eine anschließende Sicherungsverwahrung ab, da Gutachter und ein Psychologe keine aktuelle Gefährdung mehr feststellten. Die Entscheidung löste im Gerichtssaal bedrückende Stille aus, die nur vom Schluchzen der Mutter des Opfers unterbrochen wurde.

Grausame Tat eines 18-Jährigen mit Tötungsfantasien

Der Täter war zum Zeitpunkt der Tat im September 2013 erst 18 Jahre alt und arbeitete als Aushilfe in einem Getränkemarkt in Rethem im Heidekreis. Während der Kassenabrechnung überfiel er seine 23-jährige Kollegin, fesselte sie und versuchte vergeblich, sie zur Mitarbeit zu überreden. Als sie sich weigerte und die Fesseln löste, griff er zu mehreren Messern und stach immer wieder auf sie ein. Allein im Gesicht und am Kopf fügte er ihr 30 Stiche zu, zwei Klingen brachen während des Angriffs ab.

Nach der Tat raubte der Täter 1.600 Euro aus dem Tresor, versuchte seine Spuren zu verwischen und flüchtete mit dem Fahrrad. Er ließ seine sterbende Kollegin zurück und gab später vor, selbst Opfer eines Überfalls gewesen zu sein. Im Prozess gestand er die Tat und wurde nach Jugendstrafrecht zu 13 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt, mit der Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung im Anschluss.

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Gericht folgt Gutachtern: Keine Gefahr mehr erkennbar

Die Vorsitzende Richterin räumte ein, dass die Entscheidung im ersten Moment schwer zu begreifen sei. „Das ist menschlich“, sagte sie, betonte aber, dass aus juristischer Sicht keine Grundlage bestehe, den Angeklagten nach Verbüßung seiner Strafe weiter in Haft zu halten. Ein Gutachter und der Psychologe des Täters aus dem Gefängnis entlasteten den mittlerweile 30-Jährigen.

Zwar habe der Täter in den ersten Haftjahren Therapien abgelehnt und „einen Haufen Fehler“ gemacht, doch sei später ein Wendepunkt erreicht worden. Ein Psychopathie-Test ergab zehn Punkte – deutlich weniger als bei der Verurteilung, aber immer noch höher als bei den meisten Menschen. Der Psychologe habe jeden Fortschritt kritisch hinterfragt, sei aber von der positiven Entwicklung überzeugt, was das Gericht letztlich überzeugte.

Opferfamilie leidet weiter – Mutter kämpft mit Alpträumen

Die Mutter des Opfers reagierte fassungslos auf die Entscheidung. „Er hat eine zweite Chance bekommen und meine Tochter hat keine bekommen“, sagte sie unter Tränen. Sie müsse damit leben, aber es sei sehr schwer. Nur mit therapeutischer Hilfe und Medikamenten könne sie ihren Alltag bewältigen, nachts plagen sie Alpträume. „Ich sehe ihn im Schlaf, ich sehe meine tote Tochter. Das wird mich bis zum Lebensende begleiten“, erklärte sie emotional.

Der Täter zeigte bei der Urteilsverkündung keine Regung, trug ein weißes Hemd mit Krawatte und verließ den Saal mit gesenktem Kopf, ohne Blickkontakt zu den Angehörigen aufzunehmen. Die Richterin betonte, dass niemand in seinen Kopf schauen und garantieren könne, dass nichts mehr passieren werde, doch die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung seien nicht gegeben.

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