Münchner Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Betäubungsvergewaltigung
Münchner Prozess: Höchststrafe für Betäubungsvergewaltigung gefordert

Münchner Gerichtsverfahren: Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft für brutale Sexualstraftat

In einem schockierenden Strafprozess vor dem Landgericht München I fordert die Staatsanwaltschaft die maximal mögliche Strafe für einen 27-jährigen Studenten aus China. Der Angeklagte soll seine eigene Freundin mit Narkosemitteln betäubt, anschließend vergewaltigt und die Tat dabei gefilmt haben. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm versuchten Mord und besonders schwere Vergewaltigung vor.

Besondere Schwere der Schuld soll festgestellt werden

Nach nicht-öffentlichen Plädoyers teilte ein Gerichtssprecher mit, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur lebenslange Freiheitsstrafe, sondern auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung beantragt hat. Diese Maßnahmen würden eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließen und demonstrieren die außergewöhnliche Brutalität der vorgeworfenen Taten.

Laut Anklage hatte sich der Student in einer Online-Chatgruppe mit über tausend Mitgliedern über Betäubungsmöglichkeiten informiert, bevor er die Tat beging. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass die 1997 geborene Frau die Attacken überlebte. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Täter Frauen in Chatverläufen abfällig als "tote Schweine" bezeichnet hatte.

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Geständnis des Angeklagten und Verteidigungsstrategie

Der 27-Jährige räumte vor Gericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe grundsätzlich ein. "Ich weiß, dass ich Schlimmes getan habe und dass das schlimme Folgen mit sich gebracht hat", erklärte der Angeklagte. Er betonte jedoch, kein Frauenhasser zu sein: "Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet." Seine Handlungen beschrieb er als "unbedacht, egoistisch, gefährlich, hässlich und ungehobelt" und gestand ein: "Es ist unverzeihlich."

Die Verteidigung sieht die Tatbestände des versuchten Mordes und der schweren Vergewaltigung hingegen nicht als erfüllt an und fordert stattdessen sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Dieser Antrag steht in krassem Gegensatz zu den Forderungen der Anklagebehörde.

Weitreichende Anklagepunkte und Parallelen zu anderen Fällen

Die Anklageschrift umfasst zahlreiche schwere Delikte:

  • Versuchter Mord in sieben Fällen
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Besonders schwere Vergewaltigung
  • Versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge

Der Fall erinnert an den international bekannt gewordenen Fall der Französin Gisèle Pelicot, die über fast ein Jahrzehnt von ihrem Ehemann betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. In Deutschland laufen im Zusammenhang mit der Münchner Tat weitere Ermittlungsverfahren.

Das Urteil in diesem aufsehenerregenden Prozess wird für den 14. April erwartet. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur über das Schicksal des Angeklagten bestimmen, sondern auch ein Signal für den Umgang mit besonders schweren Sexualstraftaten in Deutschland setzen.

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