Berliner Gericht verhandelt Klage jüdischen Studenten gegen Freie Universität
Klage jüdischen Studenten gegen FU Berlin vor Gericht

Berliner Gericht verhandelt Klage jüdischen Studenten gegen Freie Universität

Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich am Montag erneut mit einer bedeutenden Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin. Im Zentrum der mündlichen Verhandlung steht die entscheidende Frage, ob die Hochschule ausreichende Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studierender vor antisemitischer Diskriminierung ergriffen hat. Eine Entscheidung der Richter könnte noch am selben Tag fallen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Hintergrund des Falls

Der Student Lahav Shapira, heute 32 Jahre alt, wurde im Februar 2024 bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen angegriffen und verletzt. Daraufhin erhob er Klage gegen die Freie Universität Berlin. Shapira wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung und verstoße damit gegen das Berliner Hochschulgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Universitäten ausdrücklich, Diskriminierungen zu verhindern und aktiv dagegen vorzugehen.

Position der Freien Universität

Die Freie Universität Berlin bestreitet die Vorwürfe der Untätigkeit vehement. Bei einem ersten Verhandlungstermin im Juli des vergangenen Jahres verwiesen die Vertreter der Hochschule auf ein umfassendes Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, das den gesetzlichen Anforderungen entsprechen soll. Zudem existieren eine spezielle Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung sowie eine Antidiskriminierungssatzung. Die Juristen der Universität beantragten daher, die Klage von Lahav Shapira als zu unkonkret abzuweisen.

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Gerichtlicher Klärungsbedarf

Das Verwaltungsgericht sieht jedoch erheblichen Klärungsbedarf in dieser Angelegenheit. Die Richter prüfen intensiv, ob die von der Freien Universität ergriffenen Maßnahmen tatsächlich ausreichen, um jüdische Studenten effektiv vor antisemitischen Vorfällen zu schützen. Diese Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund eines parallelen Strafverfahrens: Der Angreifer auf Shapira hat Berufung gegen seine Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Tat in erster Instanz als antisemitischen Gewaltexzess gewertet und den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die aktuelle Verhandlung am Verwaltungsgericht Berlin markiert einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung des Falls. Sie unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Kampf gegen Antisemitismus an deutschen Hochschulen und die rechtlichen Verpflichtungen der Bildungseinrichtungen. Die Entscheidung der Richter wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben könnte.

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