Kabinett beschließt schärfere Regeln für Indexmieten und Kurzzeitmiete
Kabinett beschließt schärfere Mietregeln

Das Bundeskabinett hat eine umfassende Mietrechtsreform auf den Weg gebracht, die Mieterinnen und Mieter vor unfairen Praktiken schützen und Obdachlosigkeit verhindern soll. Der Gesetzentwurf, der nun den Bundestag passieren muss, sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor, insbesondere bei Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Möblierungszuschlägen.

Strengere Regeln für Indexmietverträge

Bei Indexmietverträgen orientiert sich die Mieterhöhung an der allgemeinen Preissteigerung. Künftig soll gelten: Übersteigt der Preisindex innerhalb eines Jahres drei Prozent, bleibt die Hälfte des darüberliegenden Anstiegs bei der Mietberechnung unberücksichtigt. Diese Einschränkung gilt jedoch nur in Gebieten mit Mietpreisbremse. Damit will die Regierung verhindern, dass Vermieter in Zeiten hoher Inflation die Miete übermäßig erhöhen.

Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate begrenzt

Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, wurden sie oft genutzt, um höhere Mieten zu verlangen. Der Entwurf sieht daher eine gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten vor. In Ausnahmefällen kann die Frist auf acht Monate verlängert werden. Diese Regelung soll Missbrauch verhindern und den Mieterschutz stärken.

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Möblierungszuschlag wird gedeckelt

Vermieter müssen künftig nicht nur angeben, welchen Betrag sie für die Nutzung der Möbel verlangen, sondern es gilt eine klare Obergrenze: Für voll möblierte Wohnungen darf eine Pauschale von maximal zehn Prozent der Nettokaltmiete verlangt werden. Dabei ist auch das Alter der Möbel zu berücksichtigen. Dies erleichtert Mietern die Überprüfung, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird.

Erschwerter Rauswurf bei Zahlungsverzug

Mieter, die mit der Miete in Verzug geraten, sollen künftig eine einmalige Schonfrist erhalten: Wenn sie die ausstehende Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen, kann die Kündigung abgewendet werden. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Reform, kritisiert jedoch die Beschränkung auf eine einmalige Anwendung. Wer mehrfach in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate, dürfe nicht dauerhaft den Schutz vor Kündigung verlieren.

Schwierige Verhandlungen in der Koalition

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hätte sich schärfere Regeln gewünscht, etwa eine Deckelung der Indexmietsteigerung auf 3,5 Prozent pro Jahr. Die Union blockierte jedoch strengere Vorgaben. „Diese Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss“, sagte Hubig. Sie betonte, dass nun „wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse“ gezogen würden.

Eine Expertenkommission zum Mietrecht hat im September ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Jahresende weitere Vorschläge vorlegen, unter anderem zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und zur Neufassung des Mietwucher-Tatbestands.

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