Neue Anklage im Justizskandal: Zehn Ex-Beamte der JVA Augsburg-Gablingen angeklagt
Justizskandal: Zehn Ex-Beamte der JVA Augsburg-Gablingen angeklagt

Erneute Anklage im mutmaßlichen Justizskandal der JVA Augsburg-Gablingen

Im Zusammenhang mit den schweren Misshandlungsvorwürfen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen hat die Staatsanwaltschaft nun eine weitere Anklage erhoben. Diesmal richtet sich die Anklageschrift gegen zehn ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der bayerischen Haftanstalt. Die Vorwürfe umfassen vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung sowie Nötigung.

Umfangreiche Vorwürfe gegen ehemalige Sicherungsbeamte

Bereits im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die frühere JVA-Leiterin, deren Stellvertreterin sowie ein weiteres ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe erhoben. Die neue Anklage weitet den Kreis der Beschuldigten deutlich aus. Den zehn ehemaligen Beamten wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung zwischen Oktober 2022 und Oktober 2024 in insgesamt 39 Fällen Straftaten zum Nachteil von 35 Gefangenen begangen zu haben.

Der Umfang der Vorwürfe unterscheidet sich zwischen den einzelnen Angeschuldigten teilweise erheblich. Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, dass es sich um systematische Übergriffe handelt, die über einen längeren Zeitraum hinweg stattfanden.

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Schwere Vorwürfe: Schikane und körperliche Übergriffe

Konkret werfen die Ermittler den ehemaligen Sicherungsbeamten vor, Gefangene willkürlich in sogenannte besonders gesicherte Hafträume eingesperrt zu haben, um sie zu schikanieren. Die Gründe für diese Unterbringungen sollen teilweise frei erfunden oder absichtlich provoziert worden sein.

Besonders gravierend: Den betroffenen Insassen soll ohne ersichtlichen Grund die Mindestausstattung wie Matratzen oder Papierunterhosen verweigert worden sein. In der Folge mussten Gefangene mehrere Tage und Nächte nackt auf dem blanken Boden der Hafträume verbringen. Diese Praxis stellt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine massive Verletzung der Menschenwürde dar.

Schwerpunkt der Anklage: Körperliche Übergriffe in Neuburg-Herrenwörth

Ein Teil der nun angeklagten Personen soll auch an körperlichen Übergriffen auf fünf Gefangene im Oktober 2024 in der JVA Neuburg-Herrenwörth beteiligt gewesen sein. Dieser Aspekt bildet nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Schwerpunkt der neuen Anklage. Die Übergriffe in der Nachbaranstalt zeigen, dass die mutmaßlichen Missstände möglicherweise nicht auf Augsburg-Gablingen beschränkt waren.

Verfahrensstand und rechtliche Bewertung

Beide Anklagen liegen nun beim Landgericht in Augsburg zur Prüfung vor. Das Gericht muss über die Zulassung und die Eröffnung von Hauptverfahren entscheiden. Bislang gibt es noch keinen Termin für mögliche Prozesse. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gilt für alle Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.

Hintergrund: Die Sicherungsgruppe der JVA Augsburg-Gablingen

Die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der JVA in Gablingen bei Augsburg waren erstmals im Herbst 2024 öffentlich geworden. Im Zentrum der Ermittlungen steht insbesondere die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin, deren Verteidiger die Anschuldigungen mehrfach zurückgewiesen haben.

Die Sicherungsgruppen in bayerischen Gefängnissen bestehen aus speziell ausgebildeten Justizbeamten, die bei Konfliktsituationen zum Einsatz kommen. Sie werden beispielsweise für Zellenkontrollen bei als gefährlich eingestuften Gefangenen eingesetzt oder greifen bei körperlichen Auseinandersetzungen ein. Die Augsburger Sicherungsgruppe besteht seit dem Jahr 1999.

Kritik von unabhängiger Seite und politische Konsequenzen

Die deutsche Anti-Folter-Kommission hatte die Zustände in der JVA Augsburg-Gablingen bereits mehrfach kritisiert, wobei es insbesondere um die Praxis in den Spezialzellen ging. Nach einer unangemeldeten Kontrolle monierte die Kommission sogar eine mögliche Vertuschung der tatsächlichen Zustände vor Ort.

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Das bayerische Justizministerium in München will als Konsequenz aus dem Skandal die Haftbedingungen in allen Gefängnissen des Freistaats verbessern. Eine eigens eingesetzte Expertenkommission hat Vorschläge erarbeitet, die nun umgesetzt werden sollen. Eine wichtige Neuregelung: In besonders gesicherten Hafträumen dürfen Häftlinge künftig nur noch maximal 72 Stunden ohne richterliche Überprüfung verbleiben.

Der Fall zeigt, wie dringend notwendig unabhängige Kontrollmechanismen und transparente Verfahren in Justizvollzugsanstalten sind. Die Aufarbeitung der mutmaßlichen Missstände in Augsburg-Gablingen wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen, doch erste Reformschritte sind bereits eingeleitet worden.