Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren: Kein Gefängnis mehr für Fahrscheinkontrolle
Hubig: Schwarzfahren soll nicht mehr strafbar sein

Vorstoß für mehr Gerechtigkeit im Nahverkehr

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für eine grundlegende Reform im Umgang mit Schwarzfahrern ein. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte sie, dass die aktuelle strafrechtliche Verfolgung von Menschen ohne Fahrschein nicht mehr zeitgemäß sei und dringend überdacht werden müsse.

Überlastete Justiz und soziale Ungerechtigkeit

Hubig verwies auf die erhebliche Belastung der Justiz durch die zahlreichen Verfahren. Jährlich werden zwischen 7.000 und 9.000 Menschen in Deutschland inhaftiert, weil sie in Bussen und Bahnen ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren und die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen können. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen binden wertvolle Ressourcen in Gerichten und Gefängnissen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.

Die Ministerin stellte die grundsätzliche Frage: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“ Ihre klare Antwort lautet: Nein. Vielmehr müsse im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch überprüft werden.

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Unterstützung von Anwaltverein und Initiativen

Nicht nur die Justizministerin erkennt Handlungsbedarf. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für eine Entkriminalisierung aus. Swen Walentowski vom DAV betonte gegenüber der Zeitung: „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens.“ Die Kosten für Verfahren und Haftstrafen belaufen sich laut Verein auf rund 200 Millionen Euro pro Jahr.

Die Initiative Freiheitsfonds setzt sich bereits seit längerem für Betroffene ein. Die Gruppe kauft bundesweit Gefangene frei, die wegen Schwarzfahrens inhaftiert wurden. Im Durchschnitt zahlt die Initiative etwa 800 Euro, um eine Person aus der Haft zu holen. Laut Leonard Ihßen, Sprecher der Initiative, trifft es fast ausschließlich finanziell schwache Menschen: Erwerbslose und teilweise sogar Wohnungslose.

Rechtliche Grundlage und politischer Kontext

Aktuell gilt Schwarzfahren nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches als Straftat. Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Kann diese nicht bezahlt werden, droht die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe. Diese Praxis wird nun von verschiedenen Seiten infrage gestellt.

Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich auf eine Modernisierung des Strafrechts verständigt. Hubigs Vorstoß fügt sich in diese Bestrebungen ein und könnte zu einer konkreten Gesetzesänderung führen. Bereits auf kommunaler Ebene gibt es Vorreiter: Frankfurt am Main diskutiert ähnliche Maßnahmen zur Entkriminalisierung.

Die Debatte zeigt, dass sich die Einsicht durchsetzt: Strafrechtliche Verfolgung ist bei sozial schwachen Schwarzfahrern nicht der richtige Weg. Stattdessen sollten alternative Lösungen gefunden werden, die sowohl die Betroffenen entlasten als auch die Justiz entlasten.

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