Cum-Ex-Kopf Hanno Berger: Kölner Gericht weist letzte Hoffnung auf Haftentlassung ab
Hanno Berger: Letzte Hoffnung auf Haftentlassung gescheitert

Endgültiges Aus für Hanno Berger: Cum-Ex-Akteur bleibt hinter Gittern

Der als "Mister Cum-Ex" bekannte Hanno Berger muss seine Freiheitsstrafe vollständig absitzen. Das Kölner Oberlandesgericht hat die letzte Beschwerde des 75-jährigen Verurteilten nun endgültig abgewiesen und damit alle Hoffnungen auf eine vorzeitige Haftentlassung zunichte gemacht.

Jahrelanger Rechtsstreit findet sein Ende

Seit seiner Auslieferung aus der Schweiz im Jahr 2022 sitzt Hanno Berger in Haft. Das Bonner Landgericht verurteilte ihn 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Das Landgericht Wiesbaden verhängte später eine weitere Strafe von acht Jahren und drei Monaten für weitere Delikte. Beide Urteile wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Berger versuchte mit allen rechtlichen Mitteln, seine Haft zu unterbrechen oder das Verfahren wiederaufnehmen zu lassen. Er widerrief Teile seines Geständnisses und berief sich auf angebliche neue Beweise. Insbesondere bezweifelte er die Aussagen seines ehemaligen Geschäftspartners, der als Kronzeuge gegen ihn ausgesagt hatte.

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Gericht sieht keine Grundlage für Wiederaufnahme

Das Kölner Landgericht hatte Bergers Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bereits im August 2025 als unzulässig verworfen. Die nun erfolgte Beschwerde beim Oberlandesgericht bezeichnete das Gericht als "Griff nach dem letzten Strohhalm". In der Begründung hieß es, die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gäben keinen Anlass zur Annahme, dass das Bonner Landgericht möglicherweise eine geringere Strafe oder sogar einen Freispruch hätte verhängen können.

"Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist nun endgültig abgelehnt", teilte das Kölner Oberlandesgericht mit. Damit ist der Rechtsweg für Berger erschöpft und er muss seine Haftstrafe vollständig verbüßen.

Milliardenschaden durch Cum-Ex-Geschäfte

Hanno Berger gilt als einer der Wegbereiter der Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland. Bei diesen Geschäften wurden Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zwischen verschiedenen Investoren hin- und hergeschoben, um Steuerrückerstattungen zu erwirken, die nie gezahlt worden waren.

Die Bilanz dieser Praktiken ist verheerend:

  • Mindestens zehn Milliarden Euro Schaden für den deutschen Fiskus
  • Größter Steuerbetrugsskandal der deutschen Geschichte
  • Hochphase zwischen 2006 und 2011 bei zahlreichen Banken
  • Erst 2012 reagierte die Politik mit Gesetzesänderungen

Berger pries die Geschäfte als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet Banken und vermögende Kunden bei der Konstruktion und verdiente selbst Millionen daran. Nach Aufdeckung des Skandals floh er in die Schweiz und entzog sich jahrelang der deutschen Justiz, bevor er 2022 ausgeliefert wurde.

Rechtliche Einordnung durch höchste Gerichte

Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Diese rechtliche Einordnung bildete die Grundlage für die Verurteilungen Bergers und zahlreicher weiterer Beteiligter. Die deutschen Gerichte haben damit ein klares Signal gegen Steuerbetrug im großen Stil gesetzt.

Der Fall Hanno Berger steht exemplarisch für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals, der über Jahre hinweg den deutschen Steuerzahler um Milliardenbeträge gebracht hat. Mit der endgültigen Ablehnung seiner Beschwerde findet nun auch der individuelle Rechtsweg des Hauptakteurs sein juristisches Ende.

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